Zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest fordert Nordrhein-Westfalen weiterhin erhöhte Achtsamkeit
Rahmenvertrag mit Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft abgeschlossen – Zudem auch 2019 Kostenübernahme für Trichinen-Untersuchungen bei Wildschweinen
Das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor hoch. Daher fordert das Umweltministerium weiterhin zu einem achtsamen und aufmerksamen Verhalten auf.
Das Risiko eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor hoch. Daher fordert das Umweltministerium weiterhin zu einem achtsamen und aufmerksamen Verhalten auf. „Die Gefahr der Einschleppung ist nach wie vor hoch. Es ist sehr wichtig, dass sich alle so verantwortungsbewusst wie möglich verhalten, um einen Ausbruch hierzulande zu verhindern. Gleichzeitig müssen wir bestmöglich auf einen Ausbruchsfall vorbereitet sein“, sagte Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann.
Um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand noch besser eingreifen zu können, hat das Umweltministerium jetzt einen Rahmenvertrag mit einem privaten Dienstleister, der Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG), abgeschlossen. Sie soll im Ausbruchsfall die betroffenen Kommunen unmittelbar unterstützen und – bis auf die Entnahme der Wildschweine – vor Ort alle notwendigen Arbeiten erledigen. Dies umfasst etwa die Absperrung einer Kernzone sowie die intensive Suche nach verendeten Wildschweinen und deren Bergung.
Gegründet wurde die WSVG vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband, der Landwirtschaftskammer NRW, dem Landesjagverband NRW sowie den Raiffeisengenossenschaften. Mit dem Rahmenvertrag steht den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes nun ein weisungsgebundener Dienstleister zur Verfügung, der im Ausbruchsfall sofort handlungsfähig ist. „Mit dem Vertrag betreten wir Neuland. Weder in Deutschland noch in der EU kennen wir eine vergleichbare Struktur. Damit schaffen wir für ganz Nordrhein-Westfalen eine schlagkräftige, effektive und landesweit einheitliche Institution zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“, sagte Bottermann.
Damit die Bejagung der Wildschweinebestände durch die Jägerschaft weiterhin intensiv erfolgt, baut das Land Hürden ab und übernimmt auch im Jahr 2019 die Untersuchungskosten auf Trichinen für in Nordrhein-Westfalen erlegte Wildschweine. Darauf wies Umweltministerin Ursula Heinen-Esser heute erneut im Rahmen ihres Besuchs der Jagdmesse Jagd und Hund in Dortmund hin. Dafür wurden bis zu 600.000 Euro in den Haushalt eingestellt. „Dieses Geld ist gut investiert", so Dr. Bottermann. „Denn damit wird erreicht, dass das Fleisch von Wildschweinen sicher ist und dass durch eine Reduktion der Wildschweinebestände die Gefahr einer Ausbreitung der ASP verringert wird."
Bei aller Vorsorge für einen Ausbruchsfall – primäres Ziel ist und bleibt es, einen Ausbruch durch umsichtiges Verhalten zu verhindern. So kann der Erreger vor allem Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot aber auch über Kleidung oder Autoreifen übertragen werden. Insbesondere Jägerinnen und Jäger, Försterinnen und Förster, Reisende, Fernfahrende, Waldbesuchende sowie vor allem auch Tierhalterinnen und Tierhalter sind dazu aufgerufen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen, keine Lebensmittelreste in für Wildschweine zugängliche Mülleimer zu entsorgen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben strikt einzuhalten.
Eine von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser einberufene Sonder-Arbeitsgruppe tagt regelmäßig, um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und Maßnahmen abzustimmen. Die Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung eines Ausbruchs und Vorbereitungsmaßnahmen auf einen möglichen Ausbruch in Nordrhein-Westfalen wurden forciert. Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens hatten Bund und Länder im Rahmen der Agrarministerkonferenz ein koordiniertes Vorgehen vereinbart. Inzwischen sind Änderungen von Bundesgesetzen in Kraft treten, die es beispielsweise ermöglichen, Gebiete abzusperren, Personen- und Fahrzeugverkehr einzuschränken und vermehrte Fallwildsuche anzuordnen.
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