Zum Orange Day legt Nordrhein-Westfalen im Bundesrat Entschließung zur Stärkung von Opfern und Verletzten durch psychosoziale Prozessbegleitung vor
Seit 1991 wird von der UN jedes Jahr die Kampagne „Orange the World“ durchgeführt, um auf die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen und ihr ein Stopp-Schild entgegenzuhalten.
Seit 1991 wird von der UN jedes Jahr die Kampagne „Orange the World“ durchgeführt, um auf die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen und ihr ein Stopp-Schild entgegenzuhalten. Am Freitag, 24. November 2023, und damit einen Tag vor dem internationalen Orange Day hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat eine Entschließung vorgelegt, welche die Rechte und Unterstützung von Opfern von Straf- und Gewalttaten erheblich stärkt.
„Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat die Stärkung der Opfer von Gewalttaten mit Mehrheit befürwortet hat. Seit 2017 hat sich die psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern in Strafverfahren mehr als bewährt. Nun soll sie ausgebaut und fortentwickelt werden. In Anbetracht der Vielzahl von Straftaten, die insbesondere Frauen und Mädchen immer wieder erleiden müssen, ist es mir und der Landesregierung ein besonderes Anliegen, den Betroffenen in dem dann folgenden, häufig sehr belastenden Verfahren die Möglichkeit zu geben, jemanden begleitend zur Seite zu haben“, so die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Barbara Havliza.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch eine Gesetzesänderung Verletzten in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt auch dann den Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung zu gewähren, wenn es um Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit geht. Bisher wird eine psychosoziale Prozessbegleitung von Opferzeuginnen und Opferzeugen nur bei gerichtlicher Feststellung einer „besonderen Schutzbedürftigkeit“ gewährt.