Wolfsgebiet Schermbeck: Online-Anträge und Service-Hotline zur Förderung von Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde
Eigene Wolfs-Verordnung in Vorbereitung. Ministerin Heinen-Esser: Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen
Zu Erweiterung und Vereinfachung der Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Wolfsübergriffe bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen neue umfangreiche Service-Angebote. Darauf weisen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie die Landwirtschaftskammer erneut hin.
Zu Erweiterung und Vereinfachung der Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Wolfsübergriffe bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen neue umfangreiche Service-Angebote. Darauf weisen das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie die Landwirtschaftskammer erneut hin.
So werden unter dem Titel „Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW“ auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer alle relevanten Ansprechpartner, Antragsformulare, die Förderkulisse sowie ein Merkblatt zum Schutz von Pferdehaltungen vor Wolfsübergriffen zur Verfügung gestellt.
Die Seite ist zu erreichen unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm
Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung ist zu erreichen unter: 02945 / 98 98 98.
Hintergrund ist unter anderem auch eine Erweiterung der Förderung ab dem 1. Januar 2022: Nach Wolfsübergriffen auf unzureichend geschützte Ponys im niederrheinischen „Wolfsgebiet Schermbeck“ im engeren Streifgebiet des dortigen Wolfsrudels werden nunmehr auch Schutzmaßnahmen für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zum Jahreswechsel die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernommen. Bisher waren jeweils die Bezirksregierungen mit eingebunden.
Ministerin Heinen-Esser: „Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden in den am stärksten gefährdeten Bereichen zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen. Bevor ein Förderantrag gestellt wird, sollte zunächst ein klärendes Beratungsgespräch stattfinden. Ziel unserer Wolfspolitik ist es, die Herdenschutzförderung auszuweiten und zu vereinfachen.“
Nordrhein-Westfalen bereitet eigene Wolfs-Verordnung vor
Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird mit einer neuen Verordnung zum Beispiel die Grundlagen für das Vergrämen und im äußersten Fall auch die Entnahme auffälliger oder problematischer Wölfe verbessern.
Dazu werden in der Verordnung die Begrifflichkeiten zu Ausnahmen von den Schutzvorschriften klarer definiert werden. Laut dem Entwurf sollen Wölfe zum Beispiel „vergrämt" werden dürfen, wenn sie sich Menschen oder bewohnten Gebäuden auf unter 30 Metern Entfernung nähern.
In dem Verordnungsentwurf sind auch Inhalte des „Praxisleitfadens zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf“ von Bund und Ländern sowie die Erfahrungen und Regelungen anderer Bundesländern eingeflossen. Drei weitere Bundesländer verfügen ebenfalls über Wolfsverordnungen: Niedersachsen, Sachsen und Brandenburg. Ministerin Heinen-Esser hat den Verordnungsentwurf in dieser Woche im Landeskabinett vorgestellt. Im Zuge der Verbändeanhörung werden die relevanten Interessengruppen nun um Stellungnahme gebeten.
Wölfe sind EU- und bundesweit naturschutzrechtlich streng geschützt. Ihre Entnahme ist etwa im Wolfsgebiet Schermbeck trotz zahlreicher Risse von Nutztieren wie Schafen, Ziegen und neuerdings auch Ponys nach bisheriger Rechtslage nicht möglich, da hierfür die mehrfache Überwindung eines ausreichenden Herdenschutzes in räumlich-zeitlich engem Zusammenhang erforderlich ist.
Wölfe in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen verfügt über vier Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und über eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Damit erfolgt auf einem Drittel der Landesfläche die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Nachgewiesen sind aktuell sieben erwachsene Wölfe mit Welpen aus drei Rudeln, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die Zahl der erwachsenen, ortstreuen Wölfe im Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen.
Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach Nordrhein-Westfalen wieder verlassen. Zum Vergleich: In Deutschland wurden für die aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157 Rudel, 27 Paare und neun ortstreue Einzeltiere angegeben.
In den Jahren 2020 und 2021 unterstützte das Land die Weidetierhaltungen landesweit mit je rund 1,5 Millionen Euro für Maßnahmen der Wolfsprävention und für Entschädigungen. Für das Jahr 2022 sind zusätzliche Fördermittel eingeplant.
Weitere Informationen:
Informationen zum Herdenschutz der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm.
Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021 https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698
Information zur bundesweiten Schadenstatistik:https://www.dbb-wolf.de/wolfsmanagement/herdenschutz/schadensstatistik
Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf,
insbesondere bei Nutztierrissen: https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/umwelt-abfall-und-abwasser/kategorie/natur-und-landschaftsschutz.html
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