Wolfsgebiet Schermbeck: Behörden untersuchen Häufung von Nutztierrissen – zweiter Wolf sicher nachgewiesen
Umweltministerin Heinen-Esser: Eine derartige Häufung von Übergriffen auf Nutztiere wurde bisher noch nicht beobachtet. Wir werden diese detailliert untersuchen
In den zurückliegenden Wochen kam es im Wolfsgebiet Schermbeck zu wiederholten Übergriffen auf Schafe und Damtiere. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) dokumentiert zurzeit die insgesamt elf Fälle und lässt Genproben analysieren, um die Vorfälle zu bewerten.
In den zurückliegenden Wochen kam es im Wolfsgebiet Schermbeck zu wiederholten Übergriffen auf Schafe und Damtiere. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) dokumentiert zurzeit die insgesamt elf Fälle und lässt Genproben analysieren, um die Vorfälle zu bewerten. Dabei wird auch geprüft, ob es sich um Übergriffe der bereits im Gebiet bekannten Wölfe handelt. Die Ergebnisse der Bewertung werden für Ende September erwartet.
Neben der ortstreuen Wölfin GW954f konnte das LANUV im April das Vorkommen eines weiteren männlichen Wolfes mit der Kennung GW1587m im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigen. Seither wurde dieser Wolf auch in den zurückliegenden Monaten anhand mehrerer Losungsfunde im Gebiet nachgewiesen. Wie aktuelle genetische Untersuchungen des Forschungsinstituts Senckenberg belegen, kann auch das Erbeuten von zwei Hirschkälbern am 14. Juli 2020 dem Wolf GW1587m zugeordnet werden. Die Wölfin GW954f wurde zuletzt am 30. Juli 2020 an gerissenen Schafen in Bottrop identifiziert. Damit steht nun nach bundesweit abgestimmten Monitoringstandards fest, dass sich im Wolfsgebiet Schermbeck zwei Wölfe dauerhaft aufhalten.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Eine Häufung von Übergriffen wie in diesem August wurde bisher noch nicht beobachtet. Die Vorfälle werden wir auch vor dem Hintergrund der nachgewiesenen Anwesenheit eines zweiten Wolfs genau bewerten. Sobald die Untersuchungsergebnisse des LANUV und des Senckenberg-Instituts vorliegen, werden wir die Lage auf aktueller Basis neu bewerten und die beteiligten Stellen zu einer erneuten Erörterung des Themas einladen.“
Obwohl die Ergebnisse noch ausstehen, werden aus verschiedenen Richtungen Forderungen zur Entnahme von Wölfen laut, die aus Sicht des Menschen ein problematisches Verhalten aufweisen. Hierzu sagt Heinen-Esser: „Nutztierrisse sind enorme Belastungen für die Herden und die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter. Daher müssen wir die Weiden so gut es geht schützen. Zugleich müssen wir beachten, dass der Wolf nach dem europäischen Naturschutzrecht eine streng geschützte Art ist. Ich appelliere daher an alle Betroffenen und Beteiligten, keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen und die Untersuchungsergebnisse zu den aktuellen Vorfällen abzuwarten.“
Die betroffenen Schäferinnen und Schäfer vor Ort hatten im vergangenen Jahr und den zurückliegenden Monaten mit finanzieller Unterstützung des Landes Ihre Weiden zusätzlich gesichert. Dabei hat sich insbesondere der Einsatz von Herdenschutzhunden als sehr erfolgversprechend erwiesen. Als eine konkrete Maßnahme prüft das Umweltministerium aktuell, ob in einzelnen Fällen auch dann Herdenschutzhunde finanziert werden können, wenn sie in kleinen Schafherden von weniger als 100 Schafen eingesetzt werden.
Darüber hinaus wird das Umweltministerium ergänzende Verfahren zur amtlichen Beweissicherung etablieren, um gegebenenfalls erforderliche rechtliche Fragestellungen nach Paragraph 45 Bundesnaturschutzgesetz rechtsicher beurteilen zu können. „Im engen Dialog mit allen Betroffenen und Beteiligten, den Experten des LANUV und den vor Ort zuständigen Behörden bemühen wir uns nach Kräften, die Ansprüche der Bevölkerung in der Region bestmöglich zu erfüllen und das Leben mit dem Wolf zu managen“, so Heinen-Esser.
Weitere Infos zum Thema Wolf in Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. In den nordrhein-westfälischen Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert.
Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen. Auch die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalter an: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/schafhaltung/haltung/wolfsgebiete.htm
Weitere Informationen zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.
Homepage des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/
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