Wölfin „Gloria“ (GW954f) im Wolfsgebiet Schermbeck bleibt vorerst weiter unter Beobachtung
Nach eingehender Prüfung beabsichtigt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium keine Entnahme der Wölfin GW954f
Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben.
Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben. Dieser Einschätzung ist eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen. Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck.
„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem Umweltministerium zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, so Kreis Wesels Landrat Dr. Ansgar Müller. Müller weiter: „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte wird eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“ Nach vorläufiger Auffassung des Kreises Wesel stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar. Dazu wird der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.
Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt, eine Tötung ist verboten. Ausnahmen sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. „Für die Frage einer Entnahme der Wölfin GW954f im Wolfsgebiet Schermbeck wurde jeder einzelne Fall von Nutztierverlusten geprüft“, erläuterte LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen. „Zentral für diese Prüfung ist die Frage nach den eingesetzten Herdenschutzmaßnahmen. Es wird dabei deutlich, dass die Tierhalter in Schermbeck ihren Herdenschutz immer weiter optimieren. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Nutztierrisse fand nachweislich auf Weiden statt, an denen der Herdenschutz nicht den konkreten Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen entsprach. Dies wurde uns durch die DBBW, die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für das Thema Wolf, bestätigt.“
Zuletzt hatte es im Wolfsgebiet Schermbeck in der Nacht zum 19. Dezember 2019 und in der Nacht zum 24. Dezember 2019 Funde von getöteten Schafen auf Weiden gegeben. An ihnen wurde DNA der Wölfin GW954f nachgewiesen. Seither gab es keinen weiteren Nachweis von Wölfin GW954f.
Zum Umgang mit dem Wolf generell sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Ziel unserer Naturschutzpolitik ist, zu lernen, mit dem Wolf zu leben und unsere Weidetierhaltung dafür bestmöglich vorzubereiten. In Nordrhein-Westfalen ist künftig mit weiteren Wolfsansiedlungen zu rechen. Deswegen sind wir an die Europäische Kommission herangetreten, um die Förderrichtlinien Wolf zu notifizieren, damit die bestehenden Fördermöglichkeiten auch von den Berufsschäfern genutzt werden können. Zurzeit ist das noch nicht in ausreichendem Maße der Fall.“
Weitere Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen gibt es auf der Internetseite www.wolf.nrw. Hier findet sich eine aktuelle Karte der Wolfnachweise und eine Übersicht der Nutztierrisse in Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls können Kontaktdaten der Luchs- und Wolfsberater in Nordrhein-Westfalen oder die Inhalte der „Förderrichtlinien Wolf“ heruntergeladen werden.
Herdenschutz hilft
Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher festgestellt wurde, werden vom Land auf der gesamten Landesfläche entschädigt. Dies gilt in einem Wolfsverdachtsgebiet und in einer Pufferzone um ein Wolfsgebiet unabhängig von der Frage eingeleiteter und umgesetzter Herdenschutzmaßnahmen. In einem ausgewiesenen Wolfsgebiet werden Entschädigungen gewährt, wenn nach einer Übergangszeit Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt wurden.Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen hundertprozentigen Schutz gegen Wolfübergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Durch eine korrekte und flächendeckende Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen lässt sich eine Reduzierung von Wolfsübergriffen auf Nutztiere erreichen. Insofern wird nachdrücklich zu wolfsabweisenden Herdenschutzmaßnahmen geraten.
In Wolfsgebieten, Wolfsverdachtsgebieten und Pufferzonen gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Tierhaltern eine finanzielle Unterstützung: So werden die investiven Kosten für Herdenschutzmaß-nahmen mit 100 Prozent gefördert. Damit bietet das Land Nordrhein-Westfalen auf rund einem Drittel der Landesfläche die Möglichkeit einer finanziellen Förderung von Herdenschutzmaßnahmen an. Detaillierte Auskünfte zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.
Kontakt
Pressekontakt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | Presse [at] mulnv.nrw.de |
---|
Bürgeranfragen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |
---|