Wiedereröffnung: Umweltministerin Heinen-Esser und Staatssekretär Bottermann besuchen Kölner Zoo

Zoopersonal und Besucher müssen alles dafür tun, die wiedergewonnene Freiheit zu erhalten

5. Mai 2020

Ministerin Heinen-Esser: „Endlich kann man wieder liebgewonnene Zoos, Parks und Gärten besuchen.“

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Ab dieser Woche können Zoologische Gärten und Tierparks sowie Botanische Gärten, Garten- und Landschaftsparks in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen. Umweltministerin Heinen-Esser und Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann machten sich heute vor Ort im Zoo der größten Stadt in Nordrhein-Westfalen, dem Kölner Zoo, ein Bild von der Lage.
 
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Endlich können die Menschen wieder ihre liebgewonnenen Zoos, Parks und Gärten besuchen. Das hat in den zurückliegenden Monaten den Menschen gerade in Großstädten und Ballungsräumen gefehlt. Zoopersonal und Zoobesucher müssen nun alles dafür tun, dass die wiedergewonnene Freiheit auch erhalten bleiben kann. Hygiene- und Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten.“
 
Staatssekretär Heinrich Bottermann ergänzte: „Zoos erfüllen eine nicht mehr wegzudenkende Aufgabe im internationalen Artenschutz. Zudem bieten die Zoologischen Gärten in Nordrhein-Westfalen naturnahe Erholungsflächen im urbanen Raum und sind damit wesentlicher Bestandteil der blauen und grünen Infrastruktur.“
 
Zoos und Tierparks waren und sind massiv von den Corona-bedingten Schließungen betroffen. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle gefährden die Einrichtungen und die Versorgung der Tiere. Damit Zoos und Tierparks die Corona-bedingte Schließung in Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich überleben und nun wieder öffnen können, hatte die Landesregierung in der vergangenen Woche eine finanzielle Unterstützung in Höhe von rund 11,8 Millionen Euro beschlossen.
 
Nun können Zoos und Tierparks, die durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygiene-Regeln sicherstellen, in eigenem Ermessen wieder öffnen. Die konkreten Auflagen sind in der ab dem 4. Mai 2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) geregelt. 
 
Hintergrund:
Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere gehalten. Weltweite Erhaltungszuchtprogramme in Zoos helfen dabei, dass Wildtiere, die in ihrer Heimat in freier Wildbahn so gut wie ausgestorben sind, in Zoos überdauern und später in geeigneten Gebieten wieder ausgewildert werden können.
 
Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher. Damit erfüllen sie eine wesentliche Rolle in der Natur- und Umweltbildung, denn sie bieten gerade in Städten und Ballungsräumen oft die einzige Möglichkeit zum direkten Kontakt mit Tierarten, die nicht zu bekannten Haustieren wie Hund, Katze oder Wellensittich gehören. Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und Servicesektor beschäftigt.
 
Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar.
 

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