Weihnachtsgeld oft von Tarifbindung abhängig
Aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt Weihnachtsgeldsituation in verschiedenen Branchen
Ende des Monats freuen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Blick auf ihre Gehaltsabrechnung, denn in der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Ende des Monats freuen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Blick auf ihre Gehaltsabrechnung, denn in der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen und der Inflation ist die Sonderzahlung für die, die sie bekommen, nicht nur ein schönes Extra, sondern ein fester Bestandteil ihrer Budgetplanung. Die Zulage kann helfen, zusätzliche Ausgaben abzufedern. Aber lange nicht alle Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen bekommen Weihnachtsgeld. Wie eine aktuelle Auswertung des Arbeitsministeriums zeigt, ist das Weihnachtsgeld oft von Branche und Tarifbindung des Arbeitgebers abhängig. In tarifgebundenen Betrieben wird Weihnachtsgeld ungefähr doppelt so häufig ausgezahlt wie in Betrieben ohne Tarifvertrag.
„Die Gewissheit, dass gegen Ende des Jahres eine Sonderzahlung kommt, ist für viele Menschen wichtig, und zwar nicht nur, weil Weihnachten vor der Tür steht. Während in vielen Tarifverträgen festgelegt ist, wann die Beschäftigten ein Weihnachtsgeld in festgelegter Höhe erhalten, sind Einmalzahlungen in tariflosen Betrieben oft freiwillig. Sprich: Sie können auch entfallen. Das ist einer der Gründe dafür, dass ich die bundesweit sinkende Tarifbindung mit Sorge betrachte. Das Beispiel Weihnachtsgeld verdeutlicht gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und auch aus Arbeitgeberperspektive, dass Tarifbindung im Werben um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Auszubildende ein ganz wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Ob Beschäftigte Weihnachtsgeld erhalten, ist in den verschiedenen Branchen unterschiedlich geregelt. In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor. Das Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. In den Branchen, in denen Lohnsteigerungen vereinbart wurden, werden damit auch die Weihnachtsgelder in der Regel entsprechend angehoben.
Allerdings ist die Tarifbindung bundesweit rückläufig. Aktuell liegt sie bundesweit bei 52 Prozent. Das heißt 52 Prozent der Beschäftigten arbeiten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen steht mit einer Tarifbindung von 58 Prozent an der Spitze von vier westdeutschen Ländern, die noch mit Abstand über der 50-Prozent Marke liegen. Aber auch zwischen Rhein und Weser sinkt die Zahl tarifgebundener Betriebe. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.
Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen stellt das Arbeitsministerium unter www.tarifregister.nrw.de bereit.
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