Warnung vor gefährlichen Lasergravurmaschinen im Onlinehandel

Auch bei Spielzeug und Elektrogeräten sollten Verbraucher auf die Produktsicherheit achten

16. Dezember 2024
phb Frau, Laptop

Ob Weihnachtsgeschenke, Spielzeug, elektrische Geräte oder Schutzausrüstung für den Winterurlaub: Bei allem, was im Onlinehandel gekauft wird, sollte verstärkt auf die Produktsicherheit geachtet werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Ob Weihnachtsgeschenke, Spielzeug, elektrische Geräte oder Schutzausrüstung für den Winterurlaub: Bei allem, was im Onlinehandel gekauft wird, sollte verstärkt auf die Produktsicherheit geachtet werden. Das gilt nach neuesten Erkenntnissen gerade auch für viele Lasergravurmaschinen, mit denen Gegenstände wie beispielsweise Tassen oder Brettchen personalisiert werden können. Denn nach den Erkenntnissen der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen haben viele Lasergravurmaschinen, die im Onlinehandel auch für Privatpersonen erhältlich sind, erhebliche Sicherheitsrisiken. 

Die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (LIA) prüfen zurzeit stichprobenartig entsprechende Geräte und haben bisher bei allen untersuchten Produkten Mängel festgestellt. Als Konsequenz wurden schon über 300 Angebote in Onlineshops entfernt und die Überprüfungsaktion bis 2025 verlängert.

Neben formalen Mängeln gab es auch gefährliche sicherheitstechnische Beanstandungen: So waren in einigen Fällen bei den Gravurmaschinen Schutzscheiben nur unvollständig vorhanden oder konnten leicht entfernt werden. 

Laser der Klasse 4, wie sie in den meisten Lasergravurmaschinen verwendet werden, können bei unsachgemäßer Verwendung das Auge dauerhaft schädigen. Besonders gefährlich sind direkte oder indirekte Reflexionen des Laserstrahls. Ein ungeschützter Blick in den Strahl kann bereits nach kürzester Zeit zu irreparablen Augenschäden führen. Ebenso gefährlich ist ein Hautkontakt mit dem Laser: Hierbei drohen schwere Verbrennungen. Zum Vergleich: Ein normaler Laserpointer hat nur eine Leistung von maximal einem Milliwatt. Eine Lasergravurmaschine hat üblicherweise eine Leistung zwischen drei und 30 Watt – und ist damit 3.000 bis 30.000-mal stärker als ein Laserpointer. 

Verbraucher sollten vor allem darauf achten, dass auf Lasergravurmaschinen die CE-Kennzeichnung vorhanden ist, die bestätigt, dass das Gerät den sicherheitstechnischen Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Außerdem muss die vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Einführers auf dem Produkt stehen. Die Warnhinweise und die Gebrauchsanleitung müssen in deutscher Sprache vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass eine so genannte Konformitätserklärung beiliegt. Hiermit sagt der Hersteller aus, dass sein Produkt den EU-Vorschriften entspricht. Bei allen Lasergravurmaschinen müssen Schutzvorrichtungen vorhanden sein. Bei einem sicheren Gerät ist der Laser vollständig geschlossen, so dass kein Zugang zum Laser möglich ist. Beim Öffnen einer Schutzklappe muss der Laser sofort stoppen.

Hintergrundinformation: 

Auch beim Kauf von Spielzeug, Elektrohaushaltsgeräten, Bohrmaschinen, Kettensägen oder persönlicher Schutzausrüstungen wie zum Beispiel Fahrrad- und Skihelmen im Online-Handel sollten Verbraucher auf die Produktsicherheit achten. Wertvolle Hinweise liefern dazu wie bei den Lasergravurmaschinen auch das CE-Zeichen oder ein freiwilliges Prüfsiegel wie zum Beispiel das GS-Zeichen. Es darf nur an ein Produkt angebracht werden, wenn zuvor eine staatlich und unabhängig zugelassene Prüfstelle ein Baumuster geprüft hat.

Grundsätzlich sollten Kunden bei Bestellungen im Onlinehandel darauf achten, wo der Händler seinen Sitz hat. Auch bei großen und bekannten Verkaufsplattformen kann es passieren, dass man Ware aus Drittländern bestellt. Dann müssen Verbraucher eventuell mit zusätzlichen Steuern, Zollgebühren und hohen Versandkosten rechnen. Außerdem gilt bei Problemen mit dem Händler möglicherweise anderes Recht als in Deutschland.

Weiterführende Informationen zur Produktsicherheit finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsschutzverwaltung NRW: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/fachthemen/fachthemen-von-z/produktsicherheit

Kontakt

Pressekontakt

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-3118
E-Mail: Presse [at] mags.nrw.de

Bürgeranfragen

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Telefon: 0211 855-5
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de