Waldschäden und Waldzukunft: Erweiterte Förderrichtlinie Extremwetterfolgen tritt in Kraft

Ministerin Heinen-Esser: Unsere Wälder müssen aus der aktuellen Krise gestärkt hervorgehen. Mit der Erweiterung der Extremwetter-Richtlinie bieten wir zusätzlich Unterstützung bei der Schadensbewältigung und Wiederbewaldung

3. Juli 2020
phb Wald

Zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen die Förderangebote der Extremwetter-Richtlinie deutlich erweitert.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Zur Unterstützung bei der Schadensbewältigung im Wald und der Wiederbewaldung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen die Förderangebote der Extremwetter-Richtlinie deutlich erweitert. Fortan werden über die Richtlinie Extremwetterfolgen auch Maßnahmen zur Wiederaufforstung, zur bestands- und bodenschonenden Flächenräumung sowie zur Aufarbeitung abgestorbener Nadelbäume gefördert. Zudem wird der jährliche Förderhöchstbetrag je Zuwendungsempfänger auf jetzt 30.000 Euro verdoppelt. Die Anpassung der Förderrichtlinie wurde heute im Ministerialblatt veröffentlicht. Entsprechende Förderanträge können damit ab sofort beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW eingereicht werden. 
 
„Unsere Wälder können und müssen aus der aktuellen Krise gestärkt hervorgehen. Mit der Erweiterung der Extremwetter-Richtlinie zur Schadensbewältigung und Wiederbewaldung bieten wir zusätzlich Unterstützung für die Waldbäuerinnen und Waldbauern in der aktuellen Extremsituation. Dies trägt dazu bei, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft von Wald, Forst- und Holzwirtschaft zu stellen. Forstpolitisches Ziel sind vielfältige und klimastabile Mischwälder“, erklärte Ursula Heinen-Esser, Umweltministerin des Landes Nordrhein-Westfalen.
 
Über die forstlichen Förderrichtlinien stehen in diesem Jahr rund 26 Millionen Euro für die Unterstützung der Waldbäuerinnen und Waldbauern zur Verfügung. Hiervon entfallen rund 21 Millionen Euro auf Angebote der Richtlinie Extremwetterfolgen. Stürme, Dürre und Borkenkäfer führten in den vergangenen Jahren zu dramatischen Schäden in den nordrhein-westfälischen Wäldern.
 
„Das warme und trockene Frühjahr hat eine massive Ausbreitung der Borkenkäfer in Fichtenwäldern begünstigt. Die Schäden zeigen, dass der Wald der Zukunft anders aussehen muss. Vielfältige Mischwälder sind nicht nur ökologisch wichtig, sie sind auch weniger anfällig gegenüber Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer. Damit führen sie auch zur Risikominimierung für die Forstbetriebe“, so Ministerin Heinen-Esser.
 
Eckpunkte der ergänzten Richtlinie Extremwetterfolgen
 
Neu aufgenommen wurden in die Richtlinie Extremwetterfolgen insbesondere Maßnahmen zur Wiederaufforstung der Nadelwald-Schadflächen. Förderfähig sind hierzu unter anderem die Flächenvorbereitung, Pflanzungen und Saat, Maßnahmen zur Komplettierung von Naturverjüngung mit Laubbaumarten und Schutzmaßnahmen gegen Wildverbiss. Das Waldbaukonzept Nordrhein-Westfalen, das je nach Standort Empfehlungen für naturnahe Mischbestände gibt, bietet dabei wichtige fachliche Hinweise.
 
Den Kern der Wiederaufforstung stellen heimische Baumarten dar. Ausgewählte Nadelbaumarten werden gefördert, wenn mindestens im gleichen Umfang Laubwald begründet wird. Der Laubbaumanteil soll so gesteigert und das Baumartenportfolio mit Augenmaß vergrößert werden, um die Risiken von Waldschäden im Klimawandel zu verringern. Unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes gilt es, Potenziale der Naturverjüngung mit Pflanzungen oder Saat zu kombinieren. Förderfähig sind darüber hinaus auch der Mehraufwand bei der Aufarbeitung von abgestorbenen Nadelbäumen und die bestands- und bodenschonende Flächenräumung der Nadelbaum-Schadflächen.

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