Waldförderung: Land erleichtert Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung

Ministerin Heinen-Esser: Mittel müssen möglichst unbürokratisch in der Wald- und Forstwirtschaft ankommen

21. September 2020
PHB Wald Licht

Das Land hat die Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung von Fördermitteln zur Bekämpfung der Waldschäden erleichtert.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Land hat die Verfahren zur Antragstellung und Auszahlung von Fördermitteln zur Bekämpfung der Waldschäden erleichtert. Fortan können auf Antrag Fördermittel bereits vor Abschluss der Maßnahmen gewährt werden, anstelle persönlicher Begutachtungen vor Ort sind auch Fotodokumentationen möglich. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser betonte: „Die Wälder verlangen nach drei Trockenjahren unsere volle Aufmerksamkeit. Mit zusätzlichen Maßnahmen stellen wir sicher, dass die Fördermittel den Wald schneller erreichen. Die Lage ist weiterhin dramatisch. Unser Ziel ist es, dass die Fördermittel möglichst unbürokratisch in der Wald- und Forstwirtschaft ankommen.“
 
Abwicklung Wald-Förderung erleichtert

Unter anderem gelten fortan folgende Erleichterungen im Rahmen der Extremwetter-Förderung:

  • Auf Antrag kann ein Mittelabfluss bei der Räumung von Kalamitätsflächen vor Maßnahmen-Abschluss bewilligt werden.
  • Die sogenannte De-minimis-Regelung wird ausgesetzt, da die Europäische Union die zugehörige Bundes-Richtlinie zwischenzeitlich notifiziert hat.
  • Bei Anträgen zur Räumung von Kalamitätsflächen werden anstelle von persönlichen Begutachtungen durch Forstbeamte Fotodokumentationen akzeptiert (mit digitalem Datum und GPS-Koordinaten sowie ergänzendem Luftbild).
  • Auf Antrag ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für die Räumung und Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen sowie für insektizidfreien Waldschutz möglich.
  • Bei insektizidfreien Waldschutzmaßnahmen wird die Benennung des konkreten Ortes der Fördermaßnahme erst mit dem Verwendungsnachweis eingefordert.
  • Änderungsanzeigen werden auch als Scan per Mail akzeptiert. 
Zur Erarbeitung weiterer Lösungsvorschläge zur Optimierung der Antragstellung und -bearbeitung, der Bewilligung und der zukünftigen Ausgestaltung der Förderrichtlinie hat Ministerin Heinen-Esser Anfang September eine interne Arbeitsgruppe „Förderung Extremwetter" eingerichtet.
 
Zusätzliche Unterstützung durch Konjunktur-Sondermittel

Zur Schadensbewältigung und um die Klimastabilität der Wälder Nordrhein-Westfalens zu steigern, stellt die Landesregierung 2020 Finanzmittel für Wald, Forst- und Holzwirtschaft in Höhe von insgesamt 57 Millionen Euro bereit. Neu werden 28 Millionen Euro aus dem Corona-Konjunkturprogramm zur Verfügung gestellt: 15 Millionen Euro davon fließen in die Förderrichtlinie Extremwetterfolge, die nunmehr insgesamt 36 Millionen Euro umfasst.
 
Darüber hinaus werden die Sondermittel eingesetzt:
  • zur Waldbrandprävention und Beseitigung von Gefahrenbäumen (6,5 Millionen Euro),
  • zur Stärkung der Forst- und Holzwirtschaft in den Bereichen Digitalisierung und Holzbau (4,5 Millionen Euro) sowie
  • zur Stärkung des Zentrums für Wald und Holzwirtschaft in Arnsberg (2 Millionen Euro).

Kontakt

Pressekontakt

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: Presse [at] mulnv.nrw.de

Bürgeranfragen

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de