Wahlsoftware in NRW bisher nicht Ziel von Angriffen
Landeswahlleiter Schellen: Keine Hinweise auf eine Gefährdung der Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses bei Bundestagswahl in NRW / Technische Manipulation des endgültigen Ergebnisses ohnehin ausgeschlossen
„Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der vorläufigen Ergebnisfeststellung bei der Bundestagswahl 2017 gibt es in NRW derzeit nicht“, erklärte Landeswahlleiter Wolfgang Schellen anlässlich der jüngsten Medienberichte über Sicherheitslücken einer Wahlsoftware, die im Bundesgebiet zur Wahlunterstützung eingesetzt wird. Die technische Unterstützung der Abläufe sei in den Ländern nicht einheitlich.
Die Auszählung des Wahlergebnisses durch die Wahlvorstände in den landesweit über 15.000 Wahllokalen auf der Basis der Stimmzettel und die anschließende Dokumentation in den Wahlniederschriften sind papiergebunden. Die Schnellmeldung des Ergebnisses im Wahlbezirk durch den Wahlvorsteher oder die Wahlvorsteherin an die Gemeindebehörde erfolgt grundsätzlich per Telefon. Parallel dazu wird die Wahlniederschrift mit dem Ergebnis vom Wahlvorsteher der Gemeinde am Wahlabend übergeben. „Folglich spielt in diesem Stadium der Ergebnisermittlung Wahlsoftware noch keine Rolle“, erläuterte der Landeswahlleiter.
Auf Gemeindeebene werden die Resultate aus den Wahlbezirken zusammengefasst und an die Kreiswahlleitung gemeldet. Üblicherweise werden Ergebnisdaten in eine kommunale Wahlsoftware eingegeben und dort verarbeitet. In NRW kommt das Programm „PC-Wahl“ nur in wenigen Kreisen und Gemeinden zum Einsatz. Unabhängig davon ist allen Kommunen und den dort Verantwortlichen wie auch den Kreiswahlleitungen die besondere Bedeutung von Wahldaten bewusst. Sie wurden aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung über „PC-Wahl“ nochmals sensibilisiert und sind gehalten, die Korrektheit der von ihnen in Papierform oder elektronisch verarbeiteten Wahldaten durch sichere Verfahren mit kontinuierlichen Überprüfungen zu gewährleisten und dabei jede Form der Manipulation auszuschließen. „Dazu gehören auch die unverzügliche Installation etwaiger Sicherheitsupdates für vor Ort genutzte Programme und der sachgemäße und gewissenhafte Umgang mit Zugangsdaten wie insbesondere Kennwörtern“, ergänzte Schellen. In der Vergangenheit habe es in NRW insoweit keine Probleme gegeben.
Auf Landesebene bedienen sich bei der zentralen Erfassung und Auswertung der Wahlergebnisse aus den landesweit 64 Wahlkreisen weder der Landeswahlleiter noch der ihn unterstützende Landesbetrieb IT.NRW des Produktes „PC-Wahl“. Die Übermittlung der Wahlergebnisse durch die Kreiswahlleitungen am Wahlabend erfolgt nicht internet-gestützt, sondern telefonisch und setzt eine Authentifizierung auf Seiten des Anrufers voraus. Die mitgeteilten Ergebnisse werden anschließend mehrfach überprüft, bevor sie dem Bundeswahlleiter zur Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses übersandt werden.
„Von der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses noch am Wahlabend ist die spätere Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Bundestagswahl zu unterscheiden“, unterstrich der Landeswahlleiter. Das endgültige Wahlergebnis basiert auf den Niederschriften von Wahlvorständen, Kreiswahlausschüssen und des Landeswahlausschusses, die durch die nächsthöheren Wahlorgane im Original beigezogen und geprüft werden. Da mehr Zeit zur Verfügung steht und auf eine elektronische Übermittlung verzichtet wird, sind entsprechende Manipulationsmöglichkeiten ausgeschlossen.