Verlängerung der Impfstoff-Eilverordnung gegen das Blauzungenvirus erforderlich

28. Oktober 2024
phb Kühe, Wiese, Tierwohl, Landwirtschaft

Die Blauzungenkrankheit grassiert in ganz Deutschland. Auch in nordrhein-westfälischen Betrieben mit Rinder-, Ziegen- und vor allem Schafhaltungen findet die Viruserkrankung große Verbreitung und sie ist mit starken wirtschaftlichen Belastungen für Halterinnen und Halter verbunden.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die Blauzungenkrankheit grassiert in ganz Deutschland. Auch in nordrhein-westfälischen Betrieben mit Rinder-, Ziegen- und vor allem Schafhaltungen findet die Viruserkrankung große Verbreitung und sie ist mit starken wirtschaftlichen Belastungen für Halterinnen und Halter verbunden. Eine wirksame Impfung ist aktuell die beste Möglichkeit, die Tiere vor klinischen Symptomen der Blauzungenkrankheit und vor dem Tod zu schützen.

Nordrhein-Westfalen setzt sich für den Schutz der Herden ein: Auf Drängen des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte der Bund im vergangenen Frühsommer drei Impfstoffe gegen das Virus der Blauzunge vom Serotyp 3 per Eilverordnung gestattet. Da diese Eilverordnung nur eine halbjährige Geltungsdauer hat, muss dringend eine weitere Erlaubnis der entsprechenden Impfstoffe für die Zeit nach Dezember erwirkt werden. In einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister bittet Ministerin Silke Gorißen jetzt Minister Cem Özdemir, entsprechende Handlungsschritte einzuleiten.

Ministerin Silke Gorißen: „Die Blauzungenkrankheit sorgt für enormes Tierleid und ist mit hohen wirtschaftlichen und emotionalen Belastungen für Halterinnen und Halter von Schafen, Rindern oder Ziegen verbunden. Es geht um nicht weniger als den Erhalt wirtschaftlicher Existenzen, um das Überleben seltener Haustierrassen und um den Fortbestand der Landschaftspflege und der Deichschäferei. Im Interesse aller betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter als auch der Tiere selbst hoffe ich sehr, dass der Bund sehr zeitnah dafür sorgt, den nahtlosen Fortbestand einer Impfmöglichkeit gegen das aktuell grassierende Virus zu gewährleisten.“ Sollte es keine Verlängerung der Regelung geben, müsste eine neue Verordnung erlassen werden, was wiederum Zeit in Anspruch nehmen würde. Dies würde bedeuten, dass eine Zeit lang nicht geimpft werden darf – was es in jedem Fall zu verhindern gilt. 

Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, die bei Wiederkäuern (z.B. Rinder, Schafe oder Ziegen) und Kameliden (z.B. Alpakas) auftritt. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken, deshalb gibt es auch keine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Hintergrund

Im Oktober 2023 hat die Blauzungenkrankheit von den Niederlanden ausgehend Deutschland erreicht. Insbesondere in den Sommermonaten dieses Jahres hat sich das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in allen Bundesländern ausgebreitet. Bislang gehört Nordrhein-Westfalen mit über 3.000 gemeldeten Ausbrüchen zu den am stärksten betroffenen Bundesländern. Bis Ende Oktober sind rund die Hälfte der Schafe und ein Fünftel der Rinder in Nordrhein-Westfalen mit einem der aktuell noch gestatteten Impfstoffe geimpft worden.

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