Verkehrsministerium unterstützt den ÖPNV bei der Bewältigung der Energiekrise
Das Land stellt 200 Millionen Euro zur Unterstützung des von der Energiekrise massiv betroffenen ÖPNV bereit. Das Ministerium hat entsprechende Richtlinien veröffentlicht
Die Landesregierung unterstützt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen finanziell, um die Folgen der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise abzufedern.
Die Landesregierung unterstützt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen finanziell, um die Folgen der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise abzufedern. Die Aufgabenträger und Unternehmen des ÖPNV sind massiv von den Steigerungen der Energiekosten im Bereich Diesel und Strom betroffen. Ohne finanziellen Ausgleich könnten die Kostensteigerungen letztlich nur durch eine Reduzierung des ÖPNV-Angebots aufgefangen werden, was aus Gründen der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes unbedingt zu vermeiden ist. Daher hat das Land im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms im vergangenen Jahr einen dreiprozentigen Zuschlag auf die Soll-Fahrgeldeinnahmen gewährt. Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Krisenbewältigungsgesetzes bereit, mit denen den massiven Kostensteigerungen begegnet werden soll.
Jetzt sind die Richtlinien für die Gewährung der Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr, die mit den durch den russischen Angriffskrieg stark gestiegenen Energiekosten im Zusammenhang stehen unter www.umwelt.nrw.de veröffentlicht worden. Damit wurde die Grundlage für die Auszahlung der Mittel über die kommunalen Aufgabenträger an die Verkehrsunternehmen geschaffen.
„Der öffentliche Personennahverkehr ist systemrelevant und erfüllt unabdingbare Aufgaben der Daseinsvorsorge. Mit den weiteren 200 Millionen wollen wir das bisherige Angebot im ÖPNV absichern. Damit schaffen wir Planungssicherheit für Millionen Pendlerinnen und Pendlern, die Verkehrsverbünde und Kommunen sowie für die betroffenen Verkehrsunternehmen“, sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.
Für die Jahre 2020 bis 2022 hatten Bund und Land bereits rund 1,8 Milliarden Euro für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen als Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle während der Corona-Pandemie bereitgestellt.
Die Billigkeitsleistungen sind nun ein weiterer finanzieller Beitrag an die Aufgabenträger im ÖPNV in Nordrhein-Westfalen zum Ausgleich von Mehrausgaben aufgrund der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine extrem gestiegenen Energiekosten.
Die Hilfen werden unbürokratisch an die Aufgabenträger des ÖPNV und SPNV ausgezahlt. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Bestandssicherung der aktuellen Verkehre ist damit gewährleistet.
Nordrhein-Westfalen hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz für die Jahre 2023 und 2024 übernommen. Wir haben deshalb unseren Bereich für Pressemitteilungen und Video-Statements erweitert, so dass Sie sich ein individuelles Informationsangebot zusammenstellen können: https://www.umwelt.nrw.de/presse/informationen-online-abonnieren/pressemitteilungen-abonnieren
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