Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken fordert Hygieneführerschein für Gastrobetriebe

Ministerin Heinen-Esser: Generell gilt – wer in hart umkämpften Märkten die Lufthoheit behalten möchte, sollte die Zufriedenheit der Kunden hoch halten

15. Juni 2018
Bild eines Außenbereich eines Restaurants

Personen, die einen Imbiss oder ein Restaurant eröffnen wollen und keine einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf haben, sollen künftig vor der Betriebseröffnung einen Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde erbringen. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und wie ein solcher „Hygieneführerschein“ gesetzlich verankert werden kann. Dieser soll für Restaurants und Bistros gleichermaßen gelten wie für Kantinen, Großküchen oder Imbisseinrichtungen.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Personen, die einen Imbiss oder ein Restaurant eröffnen wollen und keine einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf haben, sollen künftig vor der Betriebseröffnung einen Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde erbringen. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer die Bundesregierung um Prüfung gebeten, ob und wie ein solcher „Hygieneführerschein“ gesetzlich verankert werden kann. Dieser soll für Restaurants und Bistros gleichermaßen gelten wie für Kantinen, Großküchen oder Imbisseinrichtungen.
 
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie in jedem Gastronomiebetrieb von sachkundigem Personal bedient werden. Ein Hygieneführerschein soll gewährleisten, dass diejenigen, die Lebensmittel in Verkehr bringen und diese verarbeiten, das Einmaleins der Lebensmittelhygiene kennen“, sagte Heinen-Esser.

Fluggäste nicht am Gate stehen lassen

Ein weiteres Thema waren die Fluggastrechte, hier konkret Verspätungen sowie die durch Überbuchungen und Insolvenzen entstehenden Nachteile für Verbraucher. Die Bundesländer haben die Bundesregierung gebeten, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Insolvenz-Absicherung für Fluggesellschaften sowie eine Änderung der europäischen Fluggastrechte-Verordnung einzusetzen. Ein Ziel ist es, die Praxis planmäßiger Überbuchungen zum Nachteil der Fluggäste auszuschließen.
 
Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser appelliert an die Verkehrs-unternehmen, die Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren, Fluggäste aktiv auf ihre Rechte hinzuweisen und fällige Entschädigungen aktiv anzubieten und nicht auf die Beschwerde zu warten. „Insbesondere die Praxis, Fluggäste durch eingeplante Überbuchungen wissentlich am Gate stehen zu lassen, ist abzustellen. Wer in dem hart umkämpften Markt die Lufthoheit behalten möchte, sollte sich an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten und deren Zufriedenheit hoch halten“, sagte Heinen-Esser.

Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter stärken

Ebenfalls thematisiert wurde der Verbraucherschutz in der digitalen Welt, insbesondere der Schutz der Nutzer in Sozialen Medien und Messenger-Diensten. Die Umsetzung der seit 25. Mai 2018 greifenden neuen Datenschutz-Grundverordnung müsse dazu führen, dass die Verbraucherrechte, insbesondere der Schutz der Privatsphäre, in Sozialen Medien gestärkt werde. „Die Fremdbestimmung durch die Anbieter und für die Nutzer nachteilige Voreinstellungen in Sozialen Medien müssen ein Ende haben“, sagte Heinen-Esser, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte und weiter: „Ich erwarte von den Anbietern, dass sie im Interesse ihrer Kunden verbraucherfreundliche Grundeinstellungen vornehmen und Nutzer nicht faktisch zu einer Einwilligung in die Verarbeitung von Daten zwingen.“
 
So nimmt sich zum Beispiel der Dienst WhatsApp in seiner Grundeinstellung das Recht, Daten von Nutzern oder deren persönlichen Kontakten ungefragt an dritte Dienste weiterzugeben. Bund und Länder sind sich einig, dass ein Datenabgreifen durch Soziale Medien gestoppt werden muss. Gemeinsam machen sie sich dafür stark, dass die Datenschutzbehörden dies mit Nachdruck zum Gegenstand der EU-Datenschutzpolitik machen.
 
Die Gefahr, die Kontrolle über die eigenen Daten zu verlieren, besteht auch bei digitalen Sprachassistenten, indem Gespräche oder Daten ungewollt aufgezeichnet oder an Dritte übermittelt werden. „Sicher ist es praktisch, wenn man durch einen Zuruf das Licht anmachen kann. Dabei dürfen aber die Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschaltet werden“, sagte Heinen-Esser.

Mit Verbraucherbildung fit für den Konsumalltag

Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens waren auch die Stärkung der Verbraucherkompetenzen in Zeiten der digitalen Umwälzung sowie die Vermittlung von grundlegendem Verbraucherwissen insbesondere für Kinder und Jugendliche, Flüchtlinge und besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen zentrale Themen der Konferenz.
 
„Gerade Kinder und Jugendliche müssen sich so früh wie möglich mit den Fallstricken des Verbraucheralltags vertraut machen. Dies gilt aber auch für Flüchtlinge, die sich plötzlich in einer für sie ganz ungewohnten Verbraucherwelt wiederfinden. Speziell die Orientierung in der digitalen Welt muss so früh wie möglich gefördert werden. Verbraucherbildung muss Menschen möglichst früh fit für ihren Konsum-Alltag machen“, sagte Heinen-Esser.
 
Mit Unterstützung des Landes leistet hier die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Bildungsbeitrag. „Nur wer das Basiswissen hat und gut informiert ist, kann sich selbst vor Fehltritten schützen und bewusste Entscheidungen treffen“, sagte Heinen-Esser.
 
Die Bundesländer sehen noch erhebliche Potentiale, um die Verbreitung der Informationen über bestehende Bildungsangebote zu verbessern und für die Zielgruppen angemessen aufzubereiten. Sie regen an, auf Ebene des Bundes eine zielgruppengerechte Web-Plattform zu erstellen, auf der die von Verbraucherverbänden mit öffentlichen Mitteln erstellten Bildungs- und Informationsmaterialien gebündelt zur Verfügung gestellt werden.
 

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