Verbraucherschutzministerkonferenz in Mainz fordert Kinderschutz-Sicherung bei Smart Toys
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser: Internetfähiges Kinderspielzeug braucht ein Datensparsamkeits-Label
Kinder müssen besser vor Datenschutz-Risiken bei sogenannten Smart Toys geschützt werden. Wenn Spielsachen mit dem Internet verbunden werden können, dürfen nicht gleichzeitig auch Fotos, Sprache und Profile der Kinder automatisch online gehen. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer deshalb die Bundesregierung im Rahmen der Verbraucherschutzkonferenz (VSMK) in Mainz gebeten, sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einzusetzen.
Kinder müssen besser vor Datenschutz-Risiken bei sogenannten Smart Toys geschützt werden. Wenn Spielsachen mit dem Internet verbunden werden können, dürfen nicht gleichzeitig auch Fotos, Sprache und Profile der Kinder automatisch online gehen. Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens haben die Bundesländer deshalb die Bundesregierung im Rahmen der Verbraucherschutzkonferenz (VSMK) in Mainz gebeten, sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einzusetzen.
„Kinder sind besonders unerfahren und können Risiken und Konsequenzen in der Regel nicht ausreichend einschätzen. Ich halte es deshalb für unerlässlich zur Information der Eltern, dass bereits auf der Verpackung des Produkts klare und eindeutige Informationen zum Zweck und zum Umfang der Datenspeicherung stehen. Wir brauchen ein Label, das Auskunft über Datenintensivität beziehungsweise Datensparsamkeit gibt“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.
Die Länder sehen mit Sorge, dass aus der Nutzung des vernetzten Spielzeugs Daten über die Anwenderinnen und Anwender unkontrolliert erhoben werden können, die vom Hersteller oder Dritten zur Profilbildung verwendet werden. Sie fordern, die Datenerhebung und -verarbeitung nur auf die notwendigen Daten zu begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind und diese Daten im Grundsatz lokal auf dem Spielzeug zu speichern.
Widerrufsrecht auch im stationären Telekommunikationshandel
Auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens sprechen sich die Bundesländer auch dafür aus, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksamer vor intransparenten Geschäftspraktiken im stationären Telekommunikationshandel zu schützen. „Die Kundinnen und Kunden brauchen ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich des Inhalts und der Tragweite des neuen Vertrags bewusst zu werden. Dazu bitten wir den Bund, die Notwendigkeit eines Widerrufsrechts für im stationären Einzelhandel geschlossene Telekommunikationsverträge zu prüfen“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte in einer stichprobenartigen Untersuchung gravierende Mängel bei der Beratung durch den stationären Handel festgestellt. Produktinformationsblätter wurden den Kundinnen und Kunden nur unzureichend oder gar nicht zur Verfügung gestellt. Auch durften Vertragsunterlagen nicht vorab mit nach Hause genommen werden, um sie in Ruhe zu prüfen.
Interoperabilität von Messenger-Diensten
Ein weiteres Thema war die Interoperabilität von Messengerdiensten. Bisher können Nutzerinnen und Nutzer nur innerhalb eines Dienstes, zum Beispiel WhatsApp, miteinander kommunizieren. Die Verbraucherschutzministerkonferenz begrüßt die im EU-Kodex für die elektronische Kommunikation angelegte Möglichkeit, Kommunikationsdienstleistern die Pflicht aufzuerlegen, ihre Dienste operabel zu gestalten. „Es ist nicht verbraucherfreundlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur innerhalb eines Dienstes miteinander kommunizieren können. So sind Gruppenchats nur möglich, wenn alle den gleichen Messenger installiert haben. Dieser Gruppenzwang schränkt faktisch die freie Wahl für einen Messenger-Dienst ein“, erklärte Ministerin Heinen-Esser.
Die VSMK regt nun eine Überprüfung der Messenger-Dienste insbesondere WhatsApp beziehungsweise der Messengerdienste der Facebookgruppe durch das Bundeskartellamt an, da die Verbraucherschutzministerinnen und -minister eine marktbeherrschende Stellung bei diesen Dienstanbietern sehen.
In einem ersten Schritt könnten sich die Interoperabilität auf Basisfunktionen von Messenger-Diensten beschränken, wie zum Beispiel Text- , Sprachnachrichten, Fotos und Videofunktionen. Eine größere Offenheit unter den Anbietern dürfe jedoch keinesfalls zu einer Absenkung des Datenschutzniveaus führen.
Digitale Souveränität stärken
Nahezu alle Lebensbereiche sind digital beeinflusst. Das stellt eine große Herausforderung für die Gewährleistung des grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Aus Sicht der Verbraucherschutzministerinnen, -minister, -senatorinnen und des Verbraucherschutzsenators der Länder bedarf es hier auf Initiative Nordrhein-Westfalens einer Anpassung der Rahmenbedingungen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch weiterhin verwirklichen können.
„Wir unterstützen die Empfehlung des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen zur Entwicklung verbraucherzentrierter Datenportale, in dem die Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz über die Nutzung ihrer Daten erhalten sowie diese zentral löschen, ändern und verwalten können. So ein Portal schafft den Rahmen zur Entfaltung einer digitalen Souveränität“, erklärte Ministerin Heinen-Esser. Die Bundesländer haben Bundesjustizministerin Katarina Barley gebeten, diese Empfehlung umzusetzen.
Ebenso wichtig sei es, das Bezahlen mit Daten schuldrechtlich zu regulieren. Heinen-Esser: „Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss transparent sein, dass und womit sie sich vertraglich zu einer Gegenleistung verpflichten. Es ist nicht akzeptabel, das Bezahlen mit Daten weniger zu schützen als das Bezahlen mit Geld. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Einwilligung zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche bestätigen müssen.“
Nährwertkennzeichnung
Ebenfalls thematisiert wurde die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln. Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser: „Wir begrüßen, dass Bundesministerin Julia Klöckner hier auch eine Befragung der Verbraucherinnen und Verbraucher anstrebt. Ziel muss eine verlässliche, einheitliche und auf einen Blick verständliche Kennzeichnung sein. Sie soll insbesondere bei gleichartigen verarbeiteten Lebensmitteln die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Entscheidung unterstützen. Ein einheitliches Modell sollte bis Ende 2019 vorgelegt werden.“
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