Unikliniken: Landesregierung stellt die Weichen für Verhandlungen zur Entlastung der Pflegekräfte
Landeskabinett ebnet den Weg für Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 10. Mai 2022, den Weg für Tarifverhandlungen zu einem „Tarifvertrag Entlastung“ für die Fach- und Pflegebeschäftigten an Universitätskliniken geebnet. Ein solcher Tarifvertrag ist wesentliche Forderung der Gewerkschaft ver.di im Tarifkonflikt an den Unikliniken in Nordrhein-Westfalen.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 10. Mai 2022, den Weg für Tarifverhandlungen zu einem „Tarifvertrag Entlastung“ für die Fach- und Pflegebeschäftigten an Universitätskliniken geebnet. Ein solcher Tarifvertrag ist wesentliche Forderung der Gewerkschaft ver.di im Tarifkonflikt an den Unikliniken in Nordrhein-Westfalen.
Das Kabinett hat nun Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen gebeten, in Abstimmung mit Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann die erforderlichen Schritte für einen Austritt der Universitätskliniken aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) einzuleiten. Dies ist erforderlich, damit die Universitätskliniken eigene Tarifverhandlungen führen dürfen. Nach der ablehnenden Entscheidung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 2. Mai 2022 über einen entsprechenden Antrag aus Nordrhein-Westfalen ist ihnen dies verwehrt, solange sie Mitglieder im Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen sind.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Mit dem vorliegenden Kabinettsbeschluss ebnet die Landesregierung – wie angekündigt – den Weg zu Tarifverhandlungen für einen Entlastungstarifvertrag für die Beschäftigten an den Universitätskliniken. Die Landesregierung steht zum Flächentarifvertrag – auch an den Universitätskliniken. Letztlich ist der Austritt aber die einzig verbliebene Möglichkeit, die von ver.di geforderten Verhandlungen zu ermöglichen. Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht und die Weichen gestellt. Die weiteren Verhandlungen sind nun Sache der Tarifvertragsparteien. Ich bin mir sicher, dass am Verhandlungstisch vernünftige Lösungen im Sinne aller Interessen – Beschäftigte sowie Patientinnen und Patienten – gefunden werden.“
Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Die Beschäftigten an den Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen leisten hervorragende Arbeit – nicht nur während der Pandemie, sondern weit darüber hinaus. Uns ist bewusst, dass dies oft mit einem hohen persönlichen Einsatz und einer großen Arbeitsbelastung einhergeht. Es ist daher unser Ziel als Landesregierung, Tarifverhandlungen für einen „Tarifvertrag Entlastung“ zu ermöglichen. Da die Tarifgemeinschaft der Länder bedauerlicherweise eigene Verhandlungen auf Bundes- und Landesebene mit ver.di ablehnt, bleibt hierfür nur der Weg eines Austritts der Unikliniken aus dem Arbeitgeberverband – ohne dabei die Bindung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) infrage zu stellen. Damit stellen wir die Weichen dafür, dass die Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung schnellstmöglich beginnen können.“
Dem heutigen Kabinettbeschluss waren mehrere Gespräche zwischen der Landesregierung und der Gewerkschaft ver.di vorausgegangen. Mit der Gewerkschaft ver.di ist verabredet, am Freitag, 13. Mai 2022, ein Verfahrensgespräch mit den Universitätskliniken zu führen, in dem der weitere Fahrplan zu Tarifverhandlungen besprochen wird.
Zum Hintergrund:
In den landeseigenen Universitätskliniken gilt wie in 14 anderen Bundesländern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L). Damit die Universitätskliniken und die Gewerkschaft ver.di Tarifverhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag führen können, ist eine Zustimmung der zuständigen TdL notwendig. Der AdL NRW hatte daher auf Wunsch der Landesregierung die TdL um Zustimmung zur Aufnahme von Tarifverhandlungen für einen Entlastungstarifvertrag gebeten. In ihrer Mitgliederversammlung am 2. Mai 2022 hat die TdL gegenüber dem AdL NRW jedoch ihre geltende Beschlusslage bekräftigt und die Aufnahme von über den TV-L hinausgehenden Verhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag auf Bundes-, Landes- und auf Ebene der Universitätskliniken abgelehnt.
Um den Verbleib der anderen Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder zu sichern und gleichzeitig Verhandlungen an den Universitätskliniken möglich zu machen, hat die Landesregierung den heutigen Beschluss gefasst, der auf eine Änderung des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen abzielt. Das Gesetz sieht derzeit die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im AdL NRW vor, der Mitglied der TdL ist, wodurch wiederum die Bindung an die Beschlüsse der TdL begründet ist. Die Gesetzesänderung soll kurzfristig erarbeitet und den Fraktionen unverzüglich nach der Neukonstituierung des Landtags zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt werden.
Dabei ist auch sicherzustellen, dass die Beschäftigten der Universitätskliniken neben dem zusätzlichen Entlastungstarifvertrag weiterhin in den bisher geltenden Tarifverträgen für die Beschäftigten des Landes verbleiben.
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