Umweltministerium startet Verbändebeteiligung zur Novellierung des Windenergieerlasses 2011
Die Landesregierung will die Kommunen und Genehmigungsbehörden bei der Windenergie-Planung unterstützen. Deshalb hat die Landesregierung den Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Heute wurde der Entwurf zum Start der Verbändebeteiligung veröffentlicht.
Die Landesregierung will die Kommunen und Genehmigungsbehörden bei der Windenergie-Planung unterstützen. Deshalb hat die Landesregierung den Windenergieerlass von 2011 überarbeitet. Heute wurde der Entwurf zum Start der Verbändebeteiligung veröffentlicht.
Mit dem Windenergieerlass 2011 wurden eine Neuausrichtung der Erlasslage für den Windenergieausbau vorgenommen und Hürden bei Planung und Genehmigung abgebaut. Dies hat zu einer dynamischen Entwicklung des Windenergieausbaus in den letzten vier Jahren beigetragen, der sich in dieser Zeit mehr als verdreifacht hat. Die zunehmenden Fallzahlen haben zu vielfältiger neuer Gesetzgebung, Planung und Rechtsprechung geführt, die eine Überarbeitung des Erlasses erfordern. Der Entwurf der Neufassung zeigt unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann.
Mehr als 30 Verbände (unter anderem Energiewirtschaftsverbände, Grundbesitzerverbände, Heimatverbände, Landwirtschaftsverbände, kommunale Spitzenverbände, Naturschutzverbände) sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden und Landesbetriebe sind zur Stellungnahme bis zum 26. Juni 2015 aufgefordert. Gleichzeitig werden die selben Verbände und Fachbehörden jeweils zu einer Anhörung eingeladen und der Landtag informiert. Anschließend werden die Stellungnahmen von den Ressorts ausgewertet, bevor eine ggf. überarbeitete Fassung in Kraft tritt.
Den geltenden Winderlass und den neuen Entwurf finden Sie mit weitergehenden Informationen unter:
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