Übung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen
Landes-, Kreis- und Sonderbehörden in Nordrhein-Westfalen führen Krisenübung gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest durch
Um im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unter Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich vorbereitet und sofort einsatzfähig zu sein, führen der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch Bergische Kreis am heutigen Donnerstag Krisenübungen zeitgleich an zwei Standorten durch.
Um im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unter Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich vorbereitet und sofort einsatzfähig zu sein, führen der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch Bergische Kreis am heutigen Donnerstag Krisenübungen zeitgleich an zwei Standorten durch. Unterstützt werden sie durch Expertinnen und Experten des Umweltministeriums, des Landesumweltamtes und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Duisburg-Meiderich. Das Landestierseuchenkontrollzentrum Nordrhein-Westfalen ist ebenfalls an der Übung beteiligt.
Ziel der gemeinsamen Krisenübung ist das Training eines koordinierten und aufeinander abgestimmten Vorgehens aller Beteiligten, um infizierte Wildschweinkadaver unmittelbar und rechtzeitig aus einem Ausbruchsgebiet zu entfernen.
Im Rheinisch Bergischen Kreis wird das Auffinden fiktiver Wildschweinkadaver (Dummys) durch eine etwa 35 Einsatzkräfte starke Menschenkette in unwegsamem Gelände geübt. Ein Krisenstab tagt im Rahmen der Übung und stimmt die Maßnahmen ab.
Im Kreis Recklinghausen beinhaltet die Übung die Bergung von fiktiven Wildschweinkadavern (Dummys) unter Beachtung von Biosicherheitsauflagen. So wird der Aufbau einer Hygieneschleuse für Fahrzeuge und die Abriegelung einer Kernzone mittels Zauneinrichtung geprobt. Dazu werden Kadaverfunde im Wasser und in schwer zugänglichem Gelände simuliert. An der Bergung des Wildschweinkadavers im Wasser (Rhein-Herne-Kanal) ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg beteiligt.
Vorsorge geht vor
Derzeit werden in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP vereinbart. Da der Erreger Krankheit nicht nur über Wildschweine, sondern auch über Kleidung, Autoreifen, Nahrungsmittel wie z. B. eine einfaches Wurstbrot übertragen werden, appelliert das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium an Reisende, Fernfahrer, Jäger und Tierhalter, sich so zu verhalten, dass eine weitere Ausbreitung der Krankheit verhindert wird. So sollte zum Beispiel auf Jagdreisen in die aktuellen Ausbruchsgebiete Osteuropas bis auf weiteres verzichtet werden.
Doch auch im Falle eines Ausbruches müssen unverzüglich effektive Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Durch die Krisenübung sollen im Vorfeld mögliche Schwachstellen der Bekämpfungsstrategien identifiziert und abgestellt werden.
Zur Afrikanischen Schweinepest:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch einen Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zumeist tödlich verläuft. Für Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich.
Seit 2014 breitet sich die Tierseuche in Ost-Europa unter Wildschweinen aus und ist aktuell nur noch rund 300 Kilometer von der deutschen Ost-Grenze entfernt. Da das Virus in Lebensmitteln, die Fleisch enthalten (Wurstwaren), lange überlebt, besteht die Gefahr, dass das Virus über den Ferntransport z.B. entlang der Autobahnen nach Nordrhein-Westfalen eingetragen wird.
Um Hausschwein-Bestände in Nordrhein-Westfalen zu schützen, bedarf es der Unterbrechung der Übertragungswege. Einer der sehr wahrscheinlichen Übertragungswege besteht aus drei, nacheinander geschalteten Abschnitten:
- Den Ferntransport des ASP-Virus über mehrere 100 Kilometer hinweg aus den osteuropäischen Ausbruchsgebieten nach Nordrhein-Westfalen erfolgt durch Menschen aufgrund von Transport infizierten Materials (z.B. LKW, PKW, Kleidung, Schuhwerk, Lebensmittel wie Wurstwaren).
- Mit diesem Material können sich dann Wildschweine infizieren (z.B. durch die Aufnahme infizierter Wurstwaren an Autobahn-Rändern oder auf den Parkplätzen an Raststätten). Wildschweine transportieren das ASP-Virus in die entsprechende Region, besonders mobile Tiere wie sog. „Überläufer“ spielen dabei eine große Rolle.
- Vom Kot lebender als auch unmittelbar von verendeten Wildschweinen kann anschließend durch Sekundärverwerter (z.B. Haushund, Fuchs, Ratte, Rabenvögel) oder wieder durch den Menschen selber der Eintrag in Nutztierhaltungen erfolgen und Tierleid sowie hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Der infizierte Nutztierbestand muss dann getötet werden. Für Nordrhein-Westfalen und angrenzende Regionen würden in einem solchen Fall auch internationale Handelseinschränkungen drohen.
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