Tarifvertrag im Friseurhandwerk bleibt allgemeinverbindlich
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt.
Dazu erklärte Minister Laumann in Düsseldorf: „In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument. Ich freue mich, dass sich die Tarifpartner im Friseurhandwerk einmal mehr auf diesen Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft besonnen haben.“ Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten. „Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker“; so Laumann.
Die Vergütung beträgt nach abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.624,50 Euro bzw. 9,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juni 2019 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung auf monatlich 1.667,25 Euro (9,75 Euro) vor. Ab dem 1. Januar 2020 steigt das Entgelt auf monatlich 1.727,10 Euro (10,10 Euro).
Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- bzw. Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung. Hier beträgt das Entgelt monatlich 2.479 Euro und wird stufenweise bis zum 1. Januar 2020 auf 2.616,30 Euro erhöht.
Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gibt es 31.258 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.096 Betriebe.
Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrages wurde in den letzten Jahren regelmäßig von den Tarifvertragsparteien beantragt und ausgesprochen.
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