Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW allgemeinverbindlich erklärt

Kein Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

4. Juli 2017
phb Karl-Josef Laumann

Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Arbeitsministerium hat den Lohn- und den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des nordrhein-westfälischen Wach- und Sicherheitsgewerbes für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarifverträge sind damit bindend für alle Arbeitgeber in der Branche und schützen die rund 50.000 Beschäftigten des Bewachungsgewerbes in Nordrhein-Westfalen vor Lohndumping durch Betriebe, die sich den Tarifverträgen nicht angeschlossen haben.
 
Insgesamt wurden 12 Tarifgruppen für allgemeinverbindlich erklärt. Die neuen Stundenlöhne im Sicherheitsgewerbe reichen von 9,70 Euro im Objektschutz oder an der Pforte bis 15,07 Euro für Sicherheitsmitarbeiter mit IHK-Prüfung und gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Ab dem 1. Februar 2017 erhöhen sie sich auf 10,00 Euro bzw. 15,54 Euro und ab dem 1. Januar 2018 auf 10,16 Euro bzw. 15,79 Euro.
 
Die Regelungen des Manteltarifvertrags sowie zwei neu aufgenommene Bestimmungen des Lohntarifvertrags zur Entlohnung in Flüchtlingsunterkünften wurden rückwirkend zum 1. Mai 2017 allgemeinverbindlich erklärt.
 
Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung wurde von der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) gemeinsam gestellt.
 
Der NRW-Tarifausschuss hat dem Antrag zugestimmt. Der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium besteht aus je drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Auch die Vorgänger-Tarifverträge für diese Branche waren bereits für allgemeinverbindlich erklärt worden. Somit besteht für die Beschäftigten ein durchgehender Schutz vor Lohndumping.
 
Die Allgemeinverbindlicherklärung durch das Arbeitsministerium hat zur Folge, dass ein Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Beschäftigten einer Branche gilt, auch wenn die Unternehmen nicht dem Arbeitgeberverband und die Beschäftigten keiner Gewerkschaft angehören.
 

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