Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder: Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen
Ministerpräsident Hendrik Wüst: Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist das Rückgrat für Staat und Gesellschaft
Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen.
Das am Samstag zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ausverhandelte Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen. Zu der Umsetzung weiterer Details werden die Gespräche im kommenden Jahr fortgesetzt. Darauf einigten sich am Dienstag, 12. Dezember 2023, Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur, Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski in Gesprächen mit Vertretern von DBB, DGB und DRB und weiterer Gewerkschaften.
Die Anspruchsberechtigten erhalten somit zunächst einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind zudem Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.
Der erste Teil der Sonderzahlung wird im Januar 2024 ausgekehrt.
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Der Tarifabschluss vom Wochenende enthält ein faires Ergebnis. Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Übertragung trägt einerseits den insbesondere durch die Inflation gestiegenen Belastungen auch der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Rechnung und bringt andererseits Anerkennung für ihre wertvolle Arbeit zum Ausdruck. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten das Rückgrat für Staat und Gesellschaft.“
Mona Neubaur, stellvertretende Ministerpräsidentin: „Ein starker, handlungs- und zukunftsfähiger Staat muss auch attraktive Bedingungen für seine Beschäftigten bieten. Das gilt umso mehr in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, in denen auch der öffentliche Dienst nach Fachkräften sucht und viele Stellen offenbleiben. Der aktuelle Tarifabschluss ist ein fairer Kompromiss, der den Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen rechtzeitig zum Ende dieses herausfordernden Jahres spürbare Entlastungen bringt. Er zeigt, dass beide Seiten eine verantwortungsbewusste Verhandlung geführt haben, bei der die öffentlichen Haushalte und die soziale Gerechtigkeit gleichermaßen in den Blick genommen wurden.“
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Der Tarifabschluss bringt für unsere Bedienstete eine spürbare Verbesserung. Das haben sich unsere hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch verdient. Spüren werden wir den Abschluss aber auch deutlich im Landeshaushalt, wo wir auch diese Mehrbelastung in den kommenden Jahren abbilden müssen. Mit der 1:1 Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten sorgen wir zum Jahresende schon frühzeitig für Klarheit.“
Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW: „Das klare Bekenntnis zur vollständigen Übernahme des Tarifergebnisses und die zeitnahe Umsetzung der Inflationsausgleichszahlung sind ein gutes Zeichen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften und eine wichtige Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten in NRW. Denn klar ist: Einen starken und handlungsfähigen Staat gibt es nur mit einem gut aufgestellten öffentlichen Dienst.“
Michael Mertens, Vorsitzender der GdP NRW: „Die Landesregierung setzt ein richtiges und wichtiges Zeichen. Hohe Preise für Lebensmittel und Energie setzen allen zu – auch Beamtinnen und Beamten, auch Versorgungsempfängern. Die rasche 1:1-Übernahme mit vollumfänglicher Inflationsprämie zeugt von Verlässlichkeit. Gut so!“
Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW: „Egal, ob tarifangestellt oder verbeamtet: Die Lehrkräfte in unserem Land gehen jeden Tag über ihre Belastungsgrenze hinaus und geben jeden Tag das Beste für die Bildung unserer Kinder. Deshalb ist es nur richtig, dass alle Lehrkräfte nun auch von dem Abschluss profitieren, der nur möglich war, weil die Beschäftigten zu Tausenden auf den Straßen lautstark den Forderungen Stimme und Gewicht verliehen haben. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten ist ein richtiges und wichtiges Signal."
Frank Bethke, stellvertretender Landesleiter ver.di NRW: „Das ist auch der Abschluss all jener Beamtinnen und Beamten, die sich aus Ämtern, Feuerwachen, Gerichten und Ministerien lautstark an den zahlreichen Demonstrationen beteiligt haben. Sie sind ebenfalls stark von steigenden Preisen betroffen. Der öffentliche Dienst kann nur dauerhaft attraktiv sein, wenn auch die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen mitgenommen werden.“
Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW: „Die deutliche Ansage und Positionierung der Landesregierung zur 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich sehen wir als wichtiges Zeichen und Ausdruck der Wertschätzung aller Landesbeschäftigten sowie der Lebensleistung der pensionierten Kolleginnen und Kollegen.“
Manfred Lehmann, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft NRW: „Die schnelle und unbürokratische Übernahme des Tarifergebnisses sehen die Kolleginnen und Kollegen als Wertschätzung. Das gilt selbstverständlich auch für die Versorgungsempfangenden.“
Prof. Dr. Gerd Hamme, Geschäftsführer des Bundes der Richter und Staatsanwälte NRW e.V.: „Der Bund der Richter und Staatsanwälte begrüßt die vollständige Umsetzung der Tarifeinigung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, weist aber darauf hin, dass eine verfassungsgemäße Besoldung hierdurch nicht erzielt wird.“
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