Tag des Kriminalitätsopfers – Minister Biesenbach: „Opfer brauchen echte Hilfe und keine leeren Versprechungen!“

22. März 2018

Minister der Justiz Peter Biesenbach weist anlässlich des heutigen Tags des Kriminalitätsopfers (22.03.) darauf hin, dass Opfer von schweren Straftaten oftmals traumatisiert sind und sich vor der Gerichtsverhandlung fürchten, weil sie nicht genau wissen, was auf sie zukommt und sie dem Täter auch nicht gegenüber treten wollen.

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Minister der Justiz Peter Biesenbach weist anlässlich des heutigen Tags des Kriminalitätsopfers (22.03.) darauf hin, dass Opfer von schweren Straftaten oftmals traumatisiert sind und sich vor der Gerichtsverhandlung fürchten, weil sie nicht genau wissen, was auf sie zukommt und sie dem Täter auch nicht gegenüber treten wollen.
 
Minister Biesenbach: „Wir lassen die Opfer nicht mit ihren Ängsten allein! Denn diese Landesregierung hat kurze Zeit nach Regierungsantritt mit der Einrichtung der Opferschutzbeauftragten eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten geschaffen. Die ersten Erfahrungen mit dieser neuen Einrichtung sind sehr positiv! Die Opfer haben jetzt erstmals das Gefühl, dass sie eine Stimme haben, die für sie spricht!
 
Darüber hinaus haben Opfer von schweren Straftaten jetzt auch die Möglichkeit, sich von einem psychosozialen Prozessbegleiter unterstützen und begleiten zu lassen. Dieser Prozessbegleiter soll die aufkommenden Fragen beantworten, Ängste abfedern und echte Unterstützung leisten. Ziel ist, während des gesamten Ermittlungs- und Strafverfahrens Stress und Ängste zu reduzieren. Denn die speziell ausgebildeten Fachleute vermitteln den Opfern Sicherheit und Orientierung nicht nur vor und während ihrer Vernehmungen. Sie erklären den Opfern auch den Ablauf des Strafverfahrens und sorgen so für das notwendige Verständnis, zum Beispiel auch für belastende Fragen.
 
Die Begleiterinnen und Begleiter bieten den Verletzten qualifizierte Betreuung, Information und Unterstützung. Sie erleichtern den Verletzten das Verständnis für die Abläufe im Strafverfahren und bieten Menschen, die sich mit polizeilichen Ermittlungen und Justizbehörden nicht auskennen, eine bessere Orientierung. Dazu haben die psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter insbesondere das Recht, die Verletzten zu Vernehmungen und in die Hauptverhandlung zu begleiten.
 
Die psychosoziale Prozessbegleitung tritt dabei nicht an die Stelle der bisherigen und langjährig bewährten Möglichkeiten der Begleitung und Beratung von Verletzten im Strafverfahren. Das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine persönliche Vertrauensperson besteht natürlich weiterhin.“
 
Weitere Informationen zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung“ finden Sie unter: www.justiz.nrw.de.
 

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