Strategieplan Deutschlands für die Gemeinsame Agrarpolitik genehmigt

„Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben nun Planungssicherheit,“ freut sich Ministerin Gorißen.

22. November 2022
Silke Gorißen

Die Europäische Kommission hat den deutschen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genehmigt.

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gute Neuigkeiten für Nordrhein-Westfalens Landwirtinnen und Landwirte: Die Europäische Kommission hat den deutschen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genehmigt. Dieser ist die Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der GAP ab 2023 in Deutschland. Mehr als die Hälfte der EU-Mittel werden nach dem deutschen GAP-Strategieplan für Umwelt- und Klimaziele eingesetzt. Damit leistet er im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der EU wichtige Beiträge zur EU-Biodiversitätsstrategie und zur Farm-to-Fork-Strategie.

Erstmals werden beide Säulen der GAP, die grundsätzlich erhalten bleiben, in einem gemeinsamen Rahmen zusammengefasst.

Ministerin Silke Gorißen: „Unsere 33.000 Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen erhalten mit der Genehmigung des neuen GAP-Strategieplans mehr Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Sie vollbringen große Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und erhalten die jahrhundertealte Kulturlandschaft unseres Landes. Es freut mich sehr, dass Bund und Länder bei der GAP-Strategie einen guten Weg gefunden haben, dem letztlich auch die Europäische Kommission zustimmt.“

Der GAP-Strategieplan für Deutschland umfasst in der Periode 2023 bis 2027 EU-Fördermittel im Umfang von rund 30 Milliarden Euro. Davon macht die 1. Säule mit der Einkommensgrundstützung, den Direktzahlungen und den Sektorprogrammen den Großteil mit rund 22 Milliarden Euro aus. Diese werden weitestgehend bundeseinheitlich unter der Federführung des Bundes umgesetzt. Knapp acht Milliarden Euro entfallen auf die 2. Säule, die von den Bundesländern umgesetzt wird.

„Beim Förderspektrum der zweiten Säule setzen wir in Nordrhein-Westfalen auf Kontinuität bei bewährten Maßnahmen. Zugleich fokussieren wir uns auf die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie, der Nachhaltigkeitsstrategie und der Nutztierhaltungsstrategie des Landes,“ so die Ministerin. „Dafür wollen wir in der Förderphase rund 1,1 Milliarden Euro für Nordrhein-Westfalen einsetzen.“ Dieser Betrag setzt sich aus rund 670 Millionen Euro EU-Mitteln und etwa 400 Millionen Euro Landesmitteln und Mitteln des Bundes zusammen.

Folgende Maßnahmen werden über den GAP-Strategieplan künftig in Nordrhein-Westfalen realisiert:

  • Agrarumweltmaßnahmen: Über die Agrarumweltmaßnahmen wird eine besonders umweltfreundliche Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen gefördert. Dabei stehen insbesondere folgende Ziele im Vordergrund: den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verringern, die abiotischen Ressourcen, insbesondere Boden und Gewässer, schützen, die Lebensbedingungen für die wildlebenden und oftmals gefährdeten Tiere und Pflanzen der Agrarlandschaft verbessern, die ökologischen Leistungen von Dauergrünland sichern und die Kulturlandschaft erhalten, pflegen und gestalten.
  • Ökologischer Landbau: Erhalt und besonders schonender Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen, wie beispielsweise Boden, Wasser und Artenvielfalt, gehören zum Grundverständnis des ökologischen Landbaus. Unterstützt wird die Einführung und die Beibehaltung ökologischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverfahren und -methoden
  • Ausgleichszahlung/Ausgleichszulage: Die Lage landwirtschaftlicher Flächen in natürlich benachteiligten Gebieten (z. B. Berggebiete) sowie in besonders geschützten Gebieten (Natura 2000) bringt Bewirtschaftungserschwernisse mit sich, die finanziell ausgeglichen werden. Damit werden Leistungen im öffentlichen Interesse wie zum Beispiel Kulturlandschaftserhaltung, der Erhalt und die Pflege der Infrastruktur, der Schutz vor Naturgefahren, die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für Erholung und Tourismus sowie die Erhaltung des ländlichen Erbes erbracht.
  • Tierwohlmaßnahmen: Mit der Förderung über den ELER sollen die Haltungsbedingungen von Nutztieren in landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den in der Praxis üblichen Haltungsverfahren verbessert werden.
  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP): Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) soll zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen und gezielt bäuerliche Strukturen stärken. Dabei werden insbesondere die Ziele des Tier-, Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutzes angesteuert.
  • Ländlicher Wegebau: Die Förderung zielt auf die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur ab. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum bei der Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützt werden.
  • Europäische Innovationspartnerschaften (EIP): Bei den Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) arbeiten Partner aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem vor- und nachgelagerten Bereich, Forschungseinrichtungen, Verbänden sowie Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen in Operationellen Gruppen (OG) zusammen. In der Zusammenarbeit sollen innovative Produkte und Technologien in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erarbeitet und verbreitet werden.
  • LEADER: „LEADER“ steht für einen integrierten Regionalentwicklungsansatz, der sektorübergreifend zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in den Regionen beitragen soll und verfolgt dabei das sogenannte Bottom-up-Prinzip (von unten nach oben) – alle Bürgerinnen und Bürger einer Region sind damit aufgerufen, sich mit ihren Projektideen in den Entwicklungsprozess einzubringen.

Der GAP-Strategieplan sowie eine Kurzfassung ist auf der Homepage des Bundeslandwirtschaftsministeriums abrufbar.

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