Startchancen: Es geht in die zweite Runde

Weitere rund 520 nordrhein-westfälische Schulen erhalten in den kommenden Tagen Einladungen zur Teilnahme am Programm / Schulministerin Feller: Wir werden auch diese Phase wieder gut planen und die Schulen bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen

6. Dezember 2024
Lehrer Schule Berufsschule Unterricht

Das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen startet in die zweite Runde. In den kommenden Tagen werden die jeweils zuständigen Bezirksregierungen rund 520 weitere Schulen zur Teilnahme ab dem Schuljahr 2025/2026 einladen.

Schule und Bildung

Das Startchancen-Programm in Nordrhein-Westfalen startet in die zweite Runde. In den kommenden Tagen werden die jeweils zuständigen Bezirksregierungen rund 520 weitere Schulen zur Teilnahme ab dem Schuljahr 2025/2026 einladen. Diese Schulen haben nach dem Eingang des Schreibens bis zum 31. Januar 2025 Zeit, sich gemeinsam mit ihren Schulträgern bei den Bezirksregierungen zurückzumelden. Sie können Teil des Programms werden, mit dem deutschlandweit in den kommenden zehn Jahren rund 4.000 Schulen in herausfordernder Lage mit insgesamt bis zu 20 Milliarden Euro gefördert werden. Zum aktuellen Schuljahr sind bereits mehr als die Hälfte dieser Schulen republikweit ins Programm gestartet, davon 400 in Nordrhein-Westfalen.

„Das Startchancen-Programm ist in Nordrhein-Westfalen gut angelaufen. Von den ersten 400 Startchancen-Schulen, die gerade ihre Bestandsaufnahmen machen, hören wir viel Positives. Sie haben Sicherheit, um ihre Maßnahmen unter anderem zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu initiieren“, betont Schulministerin Dorothee Feller. „Nun richten wir unseren Blick auf die Schulen der zweiten Runde – und wir werden auch dieses Mal wieder gut vorbereitet und planvoll vorgehen, um die Schulen bei der Umsetzung bestmöglich zu unterstützen.“

Die 520 Schulen sind – basierend auf der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung – erneut nach dem nordrhein-westfälischen Schulsozialindex ausgewählt worden. In der Primarstufe finden alle Grund- und PRIMUS-Schulen der Sozialindexstufen 6 bis 9 Berücksichtigung. Bei den weiterführenden Schulen sind die Sozialindexstufen 7 bis 9 maßgeblich für die Teilnahme am Startchancen-Programm. Hier werden nach der Bund-Länder-Vereinbarung Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschulen und Gymnasien berücksichtigt. Für Förderschulen und Berufskollegs, für die kein Schulsozialindex existiert, werden entsprechend den Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung eng an die Sozialindikatoren angelehnte geeignete Kriterien für die Schulauswahl angewendet, die im Wesentlichen auf den Amtlichen Schuldaten in Nordrhein-Westfalen fußen.

Auch 31 der insgesamt 60 Schulen, die am nordrhein-westfälischen Schulversuch Talentschulen teilnehmen, werden für die Teilnahme am Startchancen-Programm berücksichtigt. Der Schulversuch, der die partizipierenden Schulen mit zusätzlichen Ressourcen sowie Hilfen im Unterricht und bei der Schulentwicklung stärkt, läuft ab dem Schuljahr 2025/2026 aus. Die Schulen, die nicht ins Startchancen-Programm wechseln, führen den Schulversuch wie geplant weiter. Zudem wird die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ wie vereinbart im Jahr 2025 beendet. Die teilnehmenden Schulen wechseln ab dem Schuljahr 2025/2026 ins Startchancen-Programm. „Alle Schulen in herausfordernder Lage, die am Programm teilnehmen, sind mit ihrem Engagement Leuchtturmschulen in unserem Land“, betont Schulministerin Feller. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird zusätzliches Personal helfen. Mittlerweile hat es an den Schulen 80 Einstellungen gegeben.

Weiterer Hintergrund

Bund und Länder hatten sich im Februar 2024 auf das Startchancen-Programm geeinigt. Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Programm über eine Laufzeit von zehn Jahren rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und wird Mittel bis zu demselben Umfang investieren. Bei der Auswahl der Schulen sind vor allem zwei zentrale Kriterien zu berücksichtigen: der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte sowie die Armutsgefährdung von Schülerinnen und Schülern. Diese Kriterien finden auch im nordrhein-westfälischen Schulsozialindex Berücksichtigung. 

Das Startchancen-Programm beruht auf drei Säulen: 

  • Investitions-Budget für die lernförderliche Infrastruktur der Schulen, 
  • Chancen-Budget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung,
  • Personal-Budget, um Fachkräfte für Multiprofessionelle Teams oder für Schulsozialarbeit einzustellen.

Weitere Informationen zum Startchancen-Programm sowie Informationen zu häufig gestellten Fragen erhalten Sie im Bildungsportal.

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