Sonderrechte von Majestäten haben ausgedient

26. April 2016
Nordrhein-Westfalen im Bundesrat

Die Landesregierung hat im Kabinett beschlossen, in die nächste Sitzung des Bundesrats Mitte Mai einen Gesetzesentwurf zur sofortigen Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches einzubringen.

Justiz

Die Landesregierung hat im Kabinett beschlossen, in die nächste Sitzung des Bundesrats Mitte Mai einen Gesetzesentwurf zur sofortigen Aufhebung des § 103 des Strafgesetzbuches einzubringen.

Justizminister Thomas Kutschaty: „Wenn man erkennt, dass der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung ausgedient hat, dann besteht schon heute Handlungsbedarf und nicht erst im Jahr 2018. Ich bin mir daher sicher, dass wir für unseren Antrag auf sofortige Abschaffung der Majestätsbeleidigung im Bundesrat eine deutliche Mehrheit finden werden. Die Empfindlichkeiten von ausländischen Staatsoberhäuptern stärker zu schützen als die Ehre von Krankenschwestern oder Feuerwehrleuten, sind Anschauungen aus vorigen Jahrhunderten. Es ist jetzt Zeit zu handeln und allen gegenwärtigen und zukünftigen Strafverfahren wegen Majestätsbeleidigung die Grundlage zu entziehen, anstatt Herrn Erdogan den roten Teppich auszurollen."

Mit dem Gesetzesentwurf aus NRW soll noch vor der Sommerpause des Bundestages die Abschaffung des Straftatbestandes durchgesetzt werden. Nach einem Beschluss des Bundesrats wird der Gesetzesentwurf an die Bundesregierung zugeleitet, die den Gesetzesentwurf versehen mit einer Stellungnahme innerhalb von drei bis sechs Wochen dem Bundestag übersenden muss. Der Bundestag hat es dann in der Hand, den Gesetzesentwurf umgehend auf die Tagesordnung zu setzen.

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