Reform des Kindesbildungsgesetzes: Erste Lesung noch vor der Sommerpause
Minister Stamp: Wir sorgen für gute frühkindliche Bildung und Betreuung sowie mehr Familienfreundlichkeit
Das Landeskabinett hat den Gesetzesentwurf für ein reformiertes Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschlossen.
Das Landeskabinett hat den Gesetzesentwurf für ein reformiertes Kinderbildungsgesetz (KiBiz) beschlossen. Damit kann der Entwurf des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung nun dem Parlament zugeleitet werden. Die erste Lesung erfolgt noch vor der Sommerpause. Damit nimmt die Landesregierung die nächste wichtige Hürde auf dem Weg zu einem auskömmlich finanzierten System der Kindestagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 werden jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung investiert.
„Nordrhein-Westfalen bekommt endlich die Rahmenbedingungen, die es für eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung unserer Kinder und für mehr Familienfreundlichkeit braucht. Kinder von klein auf sollen bei uns beste Chancen haben. Dafür ist der Pakt für Kinder und Familien ein wichtiges Fundament. Ich freue mich, dass wir mit diesem zentralen Gesetzesvorhaben unserer NRW-Koalition so gut im Zeitplan liegen und die erste Lesung bereits vor der Sommerpause beginnen kann“, erklärte Familienminister Joachim Stamp.
Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte, die zu deutlichen Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung führen:
Mehr Qualität – künftig stehen knapp eine Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.
Eine Platzausbaugarantie – jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein weiteres beitragsfreies Jahr – die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.
Neue Plätze erfordern auch neues Personal. Die Landesregierung wird eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung ermöglicht den Einsatz zusätzlichen Personals.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird.
Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen.
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