Projekt „Schwitzen statt sitzen“ - Kooperation mit (Erz-)Bistümern und Caritasverbänden dient der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen

9. Juni 2016

Justizminister Thomas Kutschaty, Pfarrer Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros der Bischöfe, und Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel haben am 7. Juni 2016 in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit intensivieren sie ihre Zusammenarbeit bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.

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Justizminister Thomas Kutschaty, Pfarrer Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros der Bischöfe, und Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel haben am 7. Juni 2016 in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit intensivieren sie ihre Zusammenarbeit bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.

Die Vereinbarung ermöglicht den Strafvollstreckungsbehörden, Personen, die an sich Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssten, alternativ in Kirchengemeinden und katholische Sozialeinrichtungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu vermitteln. Als Tätigkeiten kommen zum Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge in Betracht.

In den Vollzugsanstalten des Landes sitzen pro Jahr im Schnitt rund 35.000 Häftlinge. Davon etwa 6.000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, zu der sie wegen minderschwerer Delikte verurteilt wurden, zum Beispiel Ladendiebstahl, kleine Betrügereien oder „Schwarzfahrten“. Viele können diese Geldstrafen aber nicht bezahlen, selbst wenn es nur 30 Tagessätze zu je zehn Euro sind. Wenn Verurteilte nicht zahlen, müssen sie aber nach dem Gesetz zur so genannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft. Dann kosten sie das Land täglich etwa 133 Euro.

Justizminister Kutschaty: „Durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen werden Verurteilte unnötig aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen. Dem können die Kirchen und die Caritasverbände mit ihrem umfassenden Unterstützungsangebot entgegenwirken.“

Ihr Engagement helfe, Verurteilte zu einem geregelten Tagesablauf anzuleiten und zu einer aktiven Mitwirkung an der Tilgung ihrer Strafe zu bewegen. „Die gemeinnützige Arbeit ist damit auch eine Maßnahme der sozialen Integration. Ich danke den Erzbistümern, Bistümern und Caritasverbänden für ihre Bereitschaft, straffällig gewordenen Menschen die Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz zu ermöglichen“, so der Minister.

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel: „Diese gemeinnützige Arbeit bietet den Verurteilten eine sinnvolle Möglichkeit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und selbst wieder etwas gut zu machen.“

„Schwitzen statt Sitzen“, wie es umgangssprachlich genannt wird, habe auch eine resozialisierende Wirkung: „In den Einsatzstellen der Caritas und Kirchengemeinden machen die verurteilten Personen sozial und beruflich einen weiteren Schritt in ihrem Leben ohne Kriminalität. Dieses Vorgehen hilft den verurteilten Menschen und dem Justizhaushalt, das unterstützen wir seitens der Katholische Kirche und ihrer caritativen Einrichtungen gerne“, betonte Hensel.

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