Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ – Startschuss zum Interessenbekundungsverfahren
Ab Montag können Kreis- und Stadtsportbünde Projektskizzen für frei zugängliche Outdoor-Sportangebote einreichen
Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ und verfolgt das Ziel, Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume an der frischen Luft zu stärken.
Nachdem im Juli 2021 der Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ veröffentlicht wurde, startet für die antragsberechtigten 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte in Nordrhein - Westfalen ab dem kommenden Montag (8. November) das Interessenbekundungsverfahren.
Die gesammelten Projektskizzen zur Verteilung der pro Kreis- und Stadtsportbund zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro können dann im Förderportal des Landessportbundes NRW hochgeladen werden.
„Ich freue mich, nun die ersten Ideen und Projektvorschläge zur Stärkung der öffentlich zugänglichen Bewegungsräume im Freien sehen zu dürfen und bin gespannt, was sich die Kreis- und Stadtsportbünde überlegt haben. Insbesondere nach den enormen Einschränkungen des Sports während der Corona-Pandemie trägt die Umsetzung des Programmaufrufes II dazu bei, dem seit Jahren steigenden Interesse der Menschen an individuellen und zeitlich flexiblen Sportangeboten im Freien gerecht zu werden. Die Landesregierung ermöglicht mit der Förderung dieser Projekte eine moderne, zukunftsorientierte und vielfältige Sportlandschaft und schafft für die sportbegeisterten Menschen im Sportland NRW flächendeckende Anreize zur Bewegung an der frischen Luft“, so die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz.
Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ und verfolgt das Ziel, Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume an der frischen Luft zu stärken.
Förderfähig sind hierbei grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, Erweiterung und Neuerrichtung von Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich, die unabhängig von Vereinsmitgliedschaften zu den üblichen Nutzungszeiten für jedermann frei zugänglich sind.
Die Möglichkeiten entsprechender Outdoor-Sportanlagen sind vielfältig und reichen von klassischen Trimm-Dich Pfaden oder Beachsportanlagen bis hin zu Fitness Containern und mobilen Pop-up-GYMs.
Weitergehende Informationen, innovative Beispiele sowie der im Juli 2021 veröffentlichte Programmaufruf II sind unter www.sportland.nrw abrufbar.
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