Präsenz vor Ort: Land vergibt zum zwölften Mal Jahresstipendien an Musikerinnen mit Kind
Stipendium fördert Vereinbarkeit von künstlerischer Arbeit und Familie – Bewerbung bis 16. September 2019 möglich
Ab sofort können sich wieder nordrhein-westfälische Musikerinnen mit Kind für das Stipendium „Präsenz vor Ort“ bewerben.
Ab sofort können sich wieder nordrhein-westfälische Musikerinnen mit Kind für das Stipendium „Präsenz vor Ort“ bewerben. Das Stipendium ist nicht an eine Präsenzpflicht gebunden, sondern ermöglicht es den geförderten Musikerinnen, an ihrem jeweiligen Wohnort zu arbeiten. Ziel des bundesweit einmaligen Stipendiums ist es, die Vereinbarkeit von künstlerischem Schaffen und Familie zu unterstützen.
Von einer Fachjury werden im Oktober 2019 drei Musikerinnen ausgewählt, die im Zeitraum von Januar bis Dezember 2020 eine Fördersumme von 700 Euro monatlich erhalten.
„Viele künstlerische Stipendien sind mit einer Präsenzpflicht verbunden, die Künstlerinnen mit Familie vor Herausforderungen stellt. Da Förderungen etwa für den Erfolg von Musikerinnen nach Abschluss der Ausbildung von großer Bedeutung sind, sieht dieses Stipendium keinen Wohnortwechsel vor und vereinfacht so die Vereinbarkeit von künstlerischer Tätigkeit und Familienleben“, sagte Kultur- und Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.
Bewerben können sich professionelle Musikerinnen mit mindestens einem Kind bis zu 14 Jahren, die in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 16. September 2019. Alle Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter: http://www.frauenkulturbuero-nrw.de
Die Organisation der Stipendien wird im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom Frauenkulturbüro NRW e.V. durchgeführt.
Ansprechpartnerin im Frauenkulturbüro NRW e.V.: Frauke Meyer, Tel.: 02151/ 39 30 25, meyer@frauenkulturbuero-nrw.de