Paketboten-Schutzgesetz: Nordrhein-Westfalen stimmt im Bundesrat für besseren Schutz von Paketdienstangestellten

11. Oktober 2019
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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderungsempfehlung für das von der Bundesregierung vorgelegte Paketboten-Schutzgesetz ausgesprochen.

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen eine Änderungsempfehlung für das von der Bundesregierung vorgelegte Paketboten-Schutzgesetz ausgesprochen. Die Länderkammer verlangt, dass – analog zur Fleischwirtschaft – auch für die Arbeitszeiten von Paketboten Dokumentationspflichten eingeführt werden.
 
„Aus unserer Sicht reicht eine einfache Nachunternehmerhaftung nicht aus“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Der Zoll muss die Möglichkeit bekommen, die gemachten Angaben auch kontrollieren zu können. Dies gelingt aber nur, wenn die Arbeitszeiten lückenlos dokumentiert werden.“ Nur so könne festgestellt werden, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich für die gesamte geleistete Arbeitszeit abgeführt worden sind.
 
Die Nachunternehmerhaftung sichert die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Nimmt ein Unternehmer einen Auftrag an und vergibt diesen weiter an einen Nachunternehmer, so haftet der Hauptunternehmer für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge, wenn der Subunternehmer keine Beiträge abführt und sie nach Kontrollen nicht bei ihm einzutreiben sind.
 
Laumann: „Ohne Dokumentation bleibt die vorgesehene Nachunternehmerhaftung ein stumpfes Schwert – unsere Initiative gibt den zuständigen Zollbehörden die Mittel in die Hand, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Paketdienstbranche wirksam vor Lohndumping und Ausbeutung zu schützen.“
 

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