OVG Münster: Vorerst keine unmittelbaren Anordnungen von Fahrverboten in Aachen / Luftreinhalteplan muss überarbeitet werden
Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: „Wir sehen unsere Rechtsauffassung zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bestätigt. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das vom OVG benannte neue Instrument einer Stufenlösung werden wir intensiv prüfen."
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat vorerst keine unmittelbaren Fahrverbote für die Stadt Aachen verhängt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) hat vorerst keine unmittelbaren Fahrverbote für die Stadt Aachen verhängt. „Dies ist erst einmal eine gute Nachricht", kommentierte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser das heutige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Bezirksregierung Köln für die Stadt Aachen. Der Senat nannte als Instrument bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen eine sogenannte Stufenlösung, die den Fall abdeckt, dass sich die Prognose des Luftreinhalteplans nicht erfüllt. Diese konnte in den bisherigen Überlegungen noch nicht berücksichtigt werden.
„Das Gericht hat unsere bisherige Rechtsauffassung gewürdigt. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das Land wurde dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan Aachen mit aktuellen Werten und Prognosen neu aufzustellen und darin auch die genannte Stufenlösung vorzusehen. Für uns bedeutet dies, dass wir die intensive Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen und den Kommunen jetzt engagiert fortsetzen und alles tun müssen, bis wir die Grenzwerte einhalten", sagte Heinen-Esser.
Das Gericht stellte klar, dass nicht jede geringe Überschreitung des Grenzwertes automatisch Fahrverbote zur Folge hat. Als Beispiel anderer effektiver Maßnahmen nannte das Gericht unter anderem die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen. Das Gericht betonte die individuelle Situation der jeweiligen Kommunen. Das Land kündigte an, sich unverzüglich mit einer möglichen Umsetzung des Urteils zu befassen. „Dazu werden wir auch die schriftlichen Urteilsgründe auswerten", sagte Heinen-Esser.
Im Ergebnis hat das Gericht weitere Maßnahmen angemahnt, zugleich aber auch betont, dass die Maßnahmen im Luftreinhalteplan verhältnismäßig sein müssen. Das gilt insbesondere auch für die Verhängung von Fahrverboten. Maßgebend sind hierfür die Verhältnisse des Einzelfalls. Insbesondere ist zu berücksichtigen, wie hoch die Überschreitung des Grenzwertes ist und wie lange es dauert, bis dieser eingehalten wird.
„Erklärtes Ziel ist und bleibt, die Luftqualität schnellstmöglich zu verbessern und zugleich Fahrverbote zu vermeiden. Dies gilt für alle beklagten Städte. Hierzu lieferte die heutige Verhandlung wichtige Orientierungen. Der Trend abnehmender Stickstoffdioxidwerte in den Städten stimmt, dieser muss weiter an Fahrt aufnehmen", sagte Heinen-Esser. Die Ministerin machte darauf aufmerksam, dass Städte keine eigenen Messungen vornehmen sollten, ohne sich hierzu zuvor mit dem Landesumweltamt abgestimmt zu haben.
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