Osnabrücker Erklärung“: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen Zusammenarbeit bei Verkehrsprojekten weiter vertiefen
Minister Althusmann und Minister Wüst vereinbaren engere Abstimmung beider Länder bei den Themen Straßenverkehr und Wasserstraßen
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen ihre enge Abstimmung bei Verkehrsprojekten, die beide Länder betreffen, weiter vertiefen.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen ihre enge Abstimmung bei Verkehrsprojekten, die beide Länder betreffen, weiter vertiefen. Aufbauend auf die im Februar geschlossene „Münsteraner Erklärung“ haben Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann und der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst heute im Rahmen der zweiten Verkehrskonsultation zwischen beiden Ländern die „Osnabrücker Erklärung“ unterzeichnet. Schwerpunkt der Erklärung ist die engere Abstimmung bei Straßenverkehrs- und Wasserstraßen-Projekten.
Althusmann: „Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind eng miteinander verbunden – auch durch viele länderübergreifende Verkehrswege. Zahlreiche Autobahnen, Bundesstraßen, Schienen und Wasserstraßen überqueren die knapp 600 Kilometer lange Grenze zwischen beiden Bundesländern. Wie wichtig hier ein regelmäßiger Austausch ist, zeigt sich vor allem an dem Transitabkommen, das wir heute beschlossen haben. Hierdurch verhindern wir überfüllte Parkplätze an unseren Landesgrenzen und Lkw-Kolonnenfahrten nach den aufeinanderfolgenden Feiertagen. Die ohnehin sehr stark befahrenen Grenz-Autobahnen zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden nicht noch zusätzlich strapaziert – und auch die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nicht weiter belastet.“
Beide Länder einigten sich auf eine Lösung zur Vermeidung wechselseitige Lkw-Fahrverbote an zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen. In Niedersachsen ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag, in Nordrhein-Westfalen Allerheiligen am 1. November. Um zu vermeiden, dass Lkw-Fahrer auf ihrem Weg durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen an beiden Tagen von den Feiertagsfahrverboten betroffen sind, werden ab dem kommenden Jahr die Fahrverbotszeiten an beiden Feiertagen auf die Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt. Zudem gewähren beide Länder in diesem Zeitraum an dem in ihrem Gebiet jeweils geltenden Feiertag Durchfahrtsrechte auf den wichtigsten Transitverbindungen A 2, A 30, A 31 und A 33.
„Wir wollen die Mobilität länderübergreifend verbessern. Das Transitabkommen zeigt, dass wir vorankommen. Wenn Lkw-Verkehre entzerrt werden und wichtige Transitverbindungen frei bleiben, ist das gut für die Wirtschaftsstandorte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Auf den Wasserstraßen sind noch Kapazitäten frei. Damit wir mehr Güter von der Straße aufs Schiff verlagern können, setzen wir uns gemeinsam beim Bund für mehr Tempo bei der Sanierung ein. Der Bund hat einen Aktionsplan Wasserstraßen entwickelt. Für die Umsetzung muss der Bund ausreichend Personal vorhalten,“ sagte Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Für die Stärkung der Wasserstraßen beider Länder sind Ausbaumaßnahmen unter anderem am Dortmund-Ems-Kanal und der Mittelweser nötig. Die Länder wollen gemeinsam beim Bund darauf drängen, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen und ausreichend Personal für anstehende Aufgaben auf den Wasserstraßen bereitzustellen. Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Verkehrsministerkonferenz die Initiative dazu ergriffen. Niedersachsen unterstützt diese Initiative.
In der Osnabrücker Erklärung setzen sich beide Bundesländer auch für eine ausreichende Finanzierung für den Betrieb der Bundesstraßen durch den Bund ein. Hintergrund ist, dass auch nach dem Übergang der Verantwortung für die Bundesautobahnen auf den Bund ab 2021 die Bundesstraßen weiterhin durch die Länder geplant, gebaut, erhalten und betrieben werden. Beide Länder fordern, dass Maßnahmen an Bundesstraßen über 2021 hinaus finanziell mit einer Perspektive über mehrere Jahre abgesichert werden.
Weiterer Schwerpunkt der Abstimmungen ist der Ausbau von Radschnellwegen. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind derzeit die einzigen Bundesländer, in denen es Radschnellwege gibt. Beide Länder beabsichtigen künftig den Bau von weiteren Radschnellwegen und vereinbarten einen Erfahrungsaustausch mit dem Ziel, Bundesmittel für Radschnellwege effizient auszuschöpfen.
Neben der bereits bestehenden Zusammenarbeit bei den Testfeldern für den automatisierten beziehungsweise autonomen Straßenverkehr wurde nun auch eine engere Zusammenarbeit bei den Testfeldern für Automatisierung der Binnenschifffahrt verabredet. In Nordrhein-Westfalen wird derzeit mit Unterstützung des Landes ein Testfeld für die Binnenschifffahrt Rhein-Ruhr eingerichtet. In Niedersachsen wird derzeit an der Einrichtung eines Netzwerkes Binnenschiff 4.0 im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gearbeitet.
Anlage: Osnabrücker Erklärung