Nun auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung: E-Klausur in Nordrhein-Westfalen
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen freut sich über den erfolgreichen Start der E-Klausur nun auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen freut sich über den erfolgreichen Start der E-Klausur nun auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung. Im unmittelbaren Anschluss an die zweite juristische Staatsprüfung ist vom 22. Januar bis 1. Februar 2024 jetzt auch die Premiere in der staatlichen Pflichtfachprüfung geglückt. Im Laufe des Jahres werden Amtsanwalts-, Rechtspfleger- sowie die Prüfungen für den gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten folgen.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung in Ausbildung und Prüfung innerhalb der Justiz ist nun gemacht worden. Ein großer Teil der Prüflinge hat sich für die elektronische Anfertigung der Klausur entschieden. Das ist ein wichtiger Erfolg.“
Die erstmalige digitale Anfertigung der Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung ist hiermit abgeschlossen. Die Justizprüfungsämter Düsseldorf, Hamm und Köln hatten im Vorfeld umfassende Maßnahmen ergriffen, um den korrekten Ablauf der E-Klausur zu gewährleisten. Dies beinhaltete unter anderem Übungsmöglichkeiten für Prüflinge, die Bereitstellung moderner IT-Infrastruktur, umfassende Belastungstests sowie die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität der Prüfungsergebnisse zu gewährleisten.
Die positive Resonanz der Prüflinge bestärkt die Justizprüfungsämter in ihrem Bestreben, die Digitalisierung des Prüfungsverfahrens voranzutreiben.