NRW ist für Frankreich das Tor zum deutschen Rechtsmarkt - Nordrhein-Westfalen und Frankreich stärken gemeinsame Kooperation bei der Juristenausbildung

24. Februar 2017

Justizminister Thomas Kutschaty hat in Paris gemeinsam mit dem Präsidenten der Pariser Rechtsanwaltskammer, Bâtonnier Frédéric Sicard, eine Absichtserklärung über die Verstärkung des deutsch-französischen Austauschs Juristenausbildung unterzeichnet.

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Justizminister Thomas Kutschaty hat am Mittwoch (22.02.2017) in Paris gemeinsam mit dem Präsidenten der Pariser Rechtsanwaltskammer, Bâtonnier Frédéric Sicard, eine Absichtserklärung über die Verstärkung des deutsch-französischen Austauschs Juristenausbildung unterzeichnet. Ab Oktober 2017 sollen angehende französische Anwältinnen und Anwälte Grundkenntnisse des deutschen Rechts in Nordrhein-Westfalen erwerben und in Ausbildungsstellen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vermittelt werden.
 
Justizminister Thomas Kutschaty: „Nach der Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen, will Frankreich den gemeinsamen Rechts- und Wirtschaftsmarkt mit Deutschland ausbauen und angehende französische Anwälte und Anwältinnen im deutschen Recht ausbilden lassen. Die Kenntnis des deutschen Rechts ist für Anwältinnen und Anwälte in Frankreich heute wichtiger als je zuvor. Die Pariser Anwaltskammer setzt bei der Ausbildung seines juristischen Nachwuchses auf Nordrhein-Westfalen, das seit mehr als 55 Jahren die Ausbildung von angehenden deutschen Juristen im französischem Recht und einen Austausch mit Frankreich organisiert. Für die Franzosen ist Nordrhein-Westfalen daher das Tor zum deutschen Rechtsmarkt.“
 
Nordrhein-Westfalen und Frankreich sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Frankreich ist für NRW der weltweit drittwichtigste Einfuhr- und Absatzmarkt. Die Kenntnisse beider Rechtsordnungen durch Wirtschaftsjuristen erleichtern den grenzüberschreitenden Handel.
 
Das Justizministerium vermittelt seit 1961 im Rahmen seines Frankreichprogramms Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare aus ganz Deutschland in französische Ausbildungsstellen und führt zweimal jährlich in Paris für jeweils eine Woche das sog. Frankreichseminar durch. Die Vereinbarung zwischen der Pariser Anwaltskammer und dem Justizministerium NRW ist am Rande des ersten Abschnitts des diesjährigen Frankreichseminars unterzeichnet worden, das noch bis zum Freitag, 24.02.2017, in Paris stattfindet.
 
Rund 2.000 deutsche Referendarinnen und Referendare haben bisher am Frankreichprogramm teilgenommen, das eine theoretische Einführung in das französische Rechtswesen und in die französische Rechtssprache ermöglicht. Die Pariser Rechtsanwaltskammer beabsichtigt, dieses Ausbildungsmodell auf die französische Anwaltsausbildung zu übertragen, und hat dazu mit Nordrhein-Westfalen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die zukünftig die Grundlage für den gegenseitigen Austausch des juristischen Nachwuchses bilden soll.
 
Informationen zum Frankreichprogramm des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen:
https://www.justiz.nrw.de/Karriere/landesjustizpruefungsamt/juristischer_vorbereitungsdienst/3frankreichprogramm/index.php

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