NRW-Bundesratsinitiative für neuen Grapscher-Paragraph erfolgreich
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Einführung eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch beschlossen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit großer Mehrheit den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Einführung eines neuen Straftatbestandes der sexuellen Belästigung in das Strafgesetzbuch beschlossen.
Justizminister Thomas Kutschaty erklärt zum Beschluss des Bundesrats: „Das heutige Votum des Bundesrats ist ein klares Bekenntnis für einen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Das Nein-heißt-Nein-Prinzip wird zur Grundlage unseres Sexualstrafrechts. Jeder sexuelle Übergriff, der gegen den Willen einer Person erfolgt, muss zukünftig strafbar sein. Hier muss jetzt der Bundestag ganz klar Farbe bekennen. Die Bundesländer haben dies heute ganz deutlich getan."