Notwendiger Beitrag zur Ernährungssicherheit: Ministerin Gorißen begrüßt Entscheidung der EU-Kommission
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission zur Verschiebung der für 2023 geplanten EU-Stilllegungsverpflichtung und der neuen Fruchtfolgeanforderungen um ein Jahr als richtigen und notwendigen Beitrag zur Ernährungssicherheit.
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission zur Verschiebung der für 2023 geplanten EU-Stilllegungsverpflichtung und der neuen Fruchtfolgeanforderungen um ein Jahr als richtigen und notwendigen Beitrag zur Ernährungssicherheit.
Ministerin Silke Gorißen: „Die Entscheidung in Brüssel war überfällig. Damit entspricht die EU-Kommission einer langen Forderung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums.“ Gorißen weiter: „Diese Chance muss jetzt eins zu eins in Deutschland umgesetzt werden, damit in 2023 keine weiteren Flächen in Nordrhein-Westfalen für einen möglichen Getreideanbau verloren gehen.“
Die 33.000 Landwirtinnen und Landwirte bewirtschaften fast die Hälfte der gesamten Fläche Nordrhein-Westfalens. Sie benötigen schnellstmöglich Planungssicherheit für die Aussaat nach der Ernte. Während einer Sonder-Amtschefkonferenz Anfang Juli hatte sich die Landesregierung bereits für eine Verschiebung der Pflichtbrache und Fruchtfolgebedingungen um ein Jahr ausgesprochen. Alleine in Nordrhein-Westfalen wären rund 40.000 Hektar Fläche von der neuen Stilllegung ab der diesjährigen Herbstaussaat betroffen. Auf dieser Fläche könnten 200.000 bis 300.000 Tonnen Getreide geerntet werden.
Ende Juni plädierte das Land mit vier weiteren Landwirtschaftsministerien in einem gemeinsamen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen, nochmals für eine einjährige Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel und zur Stilllegungspflicht für 2023, um sich anbahnende Ernteausfälle und ausbleibende Agrarexporte aus der Ukraine abzufedern.
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