Nordrhein-Westfalen will Wirtschaftsprozesse demnächst auch auf Englisch ermöglichen
Die nordrhein-westfälische Landesregierung bringt heute (2. März 2018) einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der es ermöglichen soll, dass künftig große Wirtschaftsprozesse komplett bis hin zur Urteilsabfassung in englischer Sprache gehalten werden.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung bringt heute (2. März 2018) einen Gesetzentwurf in den Bundesrat ein, der es ermöglichen soll, dass künftig große Wirtschaftsprozesse komplett bis hin zur Urteilsabfassung in englischer Sprache gehalten werden.
Mit dieser Initiative strebt die Landesregierung die Änderung eines Rechtsgrundsatzes an, der in § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt ist: „Die Gerichtssprache ist Deutsch.“
Hintergrund dieser Initiative ist, dass gerade in Anbetracht des Brexit Rechtsexperten davon ausgehen, dass der Gerichtsstandort London deutlich an Attraktivität einbüßen wird. Um diese lukrativen Rechtsstreitigkeiten bemühen sich bereits jetzt andere Staaten, wie zum Beispiel die Niederlande, Belgien oder Frankreich.
Minister der Justiz Peter Biesenbach: „Die nordrhein-westfälische Justiz braucht diesen Wettbewerb nicht zu scheuen! Denn die Qualität und Geschwindigkeit unserer Gerichte ist gerade im europäischen Vergleich richtig gut. Das einzige Hindernis besteht für internationale Wirtschaftskonzerne in der Sprache. Denn wer seinen gesamten Geschäftsbetrieb auf Englisch organisiert hat, der möchte auch auf Englisch prozessieren. Und wir haben auch viele Richterinnen und Richter, die auf Englisch verhandeln können und wollen. Also sollten wir die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass unser Angebot der Nachfrage entspricht. Durch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen wollen wir nicht nur unsere Gerichte, sondern den gesamten Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen.“