Nordrhein-Westfalen tritt Klage der Städteregion Aachen gegen Atomkraftwerk Tihange bei
Minister Remmel soll notwendige Schritte einleiten
Nordrhein-Westfalen wird der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2 beitreten.
Nordrhein-Westfalen wird der Klage der Städteregion Aachen gegen das belgische Atomkraftwerk Tihange 2 beitreten. Umweltminister Johannes Remmel soll die erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Damit wehrt sich das Land nicht nur politisch, sondern auch juristisch gegen den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2, bei dem massive Sicherheitsprobleme festgestellt wurde.
An dem Druckbehälter des nur etwa 65 Kilometer Luftlinie von Aachen entfernten Reaktorblocks waren bei Untersuchungen in den Jahren 2012 und 2014 nicht näher erklärliche Risse festgestellt worden. Trotzdem entschloss sich die belgische Atomaufsicht im November 2015, das Wiederanfahren des Reaktors zu erlauben. Ende Januar haben die Ministerpräsidentinnen Hannelore Kraft und Malu Dreyer in gemeinsamen Briefen an den belgischen Premierminister Michel und die Bundesumweltministerin Hendricks ihre Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung geäußert, die Wiederinbetriebnahme des Reaktorblocks kritisiert und dessen endgültige Stilllegung gefordert.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung tritt nunmehr der Anfang Februar vor dem belgischen Staatsgerichtshof eingereichten Klage der Städteregion Aachen gegen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors bei.
„Wir verstehen den Klagebeitritt auch als klares politisches Signal an die besorgte Bevölkerung und die belgische Regierung, dass wir atomare Gefahren aus dem Ausland nicht tatenlos akzeptieren. Tihange 2 ist ein Bröckel-Reaktor und gehört abgeschaltet“, sagte Minister Johannes Remmel.
Wirtschafts- und Energieminister Garrelt Duin betonte, dass auch er den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2 kritisch betrachte. Mit dem Beitritt zur Klage wolle die Landesregierung die besorgte Bevölkerung politisch unterstützen.
Bereits Anfang März hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung wegen der Unterlassung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Laufzeitverlängerung der drei Reaktorblöcke Tihange 1 und Doel 1 und 2 Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
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