Nordrhein-Westfalen treibt die Digitalisierung bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern voran
Staatssekretärin der Justiz Brückner unterzeichnet mit der Vertretung aus den anderen Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zu einer gemeinsamen elektronischen Aktenablage
Als Vorsitzende des E-Justice-Rates hat Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner am Mittwoch, 24. April 2024, für die Landesregierung eine länderweite Verwaltungsvereinbarung unterschrieben, wonach gemeinsam eine Plattform entwickelt werden soll, in der die elektronischen Akten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ergänzend gespeichert werden sollen.
Als Vorsitzende des E-Justice-Rates hat Staatssekretärin der Justiz Dr. Daniela Brückner am Mittwoch, 24. April 2024, für die Landesregierung eine länderweite Verwaltungsvereinbarung unterschrieben, wonach gemeinsam eine Plattform entwickelt werden soll, in der die elektronischen Akten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ergänzend gespeichert werden sollen.
„Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Digitalisierung der Justiz. Die Einführung der elektronischen Akte im Gerichtsvollzieherbüro wird eine Lücke schließen und auch den Bereich der Zwangsvollstreckung an den Vorteilen der elektronischen Aktenführung teilhaben lassen“, so Staatssekretärin Dr. Brückner.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihre Büros selbständig und sind nicht an die IT-Systeme für die elektronische Aktenführung der Justiz angeschlossen. Sie sind selbst für ihre elektronische Aktenführung und die dazu notwendige Hard- und Software verantwortlich. Umso wichtiger ist es, dass die Justizverwaltungen der Länder eine Plattform bereitstellen, in der automatisch Kopien von sämtlichen elektronischen Akten der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gespeichert werden. Über diese eAktenablage können etwa die Dienstaufsicht oder die Vollstreckungsgerichte anlassbezogen auf die Inhalte der elektronischen Akte zugreifen. Durch die eAktenablage ist auch aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit die elektronische Akte der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher stets verfügbar.
Entwickelt werden soll die eAktenablage unter Federführung Nordrhein-Westfalens im Rahmen des durch die Verwaltungsvereinbarung zu gründenden Verbundes von 15 Bundesländern. Nicht beteiligt ist Schleswig-Holstein.