Nordrhein-Westfalen schafft finanzielle Grundlage für Sicherheit, Migration und Prävention
Kabinett beschließt Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz 2025 / Haushaltsmäßige Umsetzung des Maßnahmenpakets der Landesregierung
Zur Umsetzung des Sicherheitspakets der Landesregierung in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention sieht die vom Kabinett beschlossene Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 Mittel in einem Volumen von 93,1 Millionen Euro vor.
Zur Umsetzung des Sicherheitspakets der Landesregierung in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention sieht die vom Kabinett beschlossene Ergänzungsvorlage zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 Mittel in einem Volumen von 93,1 Millionen Euro vor. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 312.058.800 Euro. Ferner werden 176 neue Stellen in unterschiedlichen Bereichen eingerichtet. Darüber hinaus wurden bereits mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2024 Mehrausgaben in Höhe von 2,3 Millionen Euro berücksichtigt sowie 52 neue Stellen eingerichtet.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nach dem Anschlag in Solingen haben wir mit den 43 Maßnahmen unseres Sicherheits- und Migrationspakets ganz konkret den Worten Taten folgen lassen. Mit über 220 zusätzlichen Stellen und in Summe rund 400 Millionen Euro unter anderem für die Stärkung des Verfassungsschutzes, für die Planung einer weiteren Abschiebehaftanstalt, für den Einsatz von virtuellen Ermittlern, Internetmonitoring, die Stärkung der zentralen Ausländerbehörden und viele andere Bereiche mehr – damit wird das größte Sicherheitspaket der Landesgeschichte jetzt Realität.“
Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Der Terroranschlag von Solingen hat eine neue Realität geschaffen, der wir mit neuen Antworten begegnen müssen. Das Maßnahmenpaket, das wir als Reaktion auf den 23. August 2024 beschlossen haben, gibt diese Antworten. Mit der Ergänzungsvorlage sichern wir sie jetzt auch finanziell ab. Unser Ziel als Landesregierung ist es, die Herausforderungen ganzheitlich in den Blick zu nehmen – sowohl präventiv als auch restriktiv.“
Die vom Kabinett beschlossenen Etaterhöhungen betreffen unter anderem folgende Maßnahmen:
Einsatz von virtuellen Ermittlern in dem Vorhaben „Digitales Streifegehen“
Einsatz Künstlicher Intelligenz insbesondere im Bereich des Internetmonitorings sowie zur Unterstützung kriminalpolizeilicher Auswertungen und Ermittlungen
Finanzielle Absicherung der Planung einer weiteren Abschiebehaftanstalt
Stärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur schnelleren Bewältigung der asylgerichtlichen Verfahren, namentlich Einrichtung von drei zusätzlichen Asylkammern
Optimierung des Datenaustauschs zwischen den Behörden sowie insbesondere Einführung einer zentralen Übersicht der abzuschiebenden Personen
Personelle Stärkung der Zentralen Ausländerbehörden zwecks Ausbau der Unterstützung von Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen
Einführung eines einheitlichen IT-Fachverfahrens der Zentralen Ausländerbehörden
Schulung von Mitarbeitenden und Präventionskoordinatoren für Landeseinrichtungen
Förderung von Beratungsangeboten mit dem Ziel der Radikalisierungsprävention
Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der kommunalen Integrationsarbeit Integration
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