In Nordrhein-Westfalen haben 2018 rund 1300 verkaufsoffene Sonntage stattgefunden – weniger untersagte Sonntagsöffnungen als 2017
Pinkwart: Kommunen machen von ihrem zusätzlichen Freiraum bei der Planung von verkaufsoffenen Sonntagen verantwortungsvoll Gebrauch
Im vergangenen Jahr haben 1.298 verkaufsoffene Sonntage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden, davon 309 nach neuem Recht und 989 nach altem Recht.
Im vergangenen Jahr haben 1.298 verkaufsoffene Sonntage in Nordrhein-Westfalen stattgefunden, davon 309 nach neuem Recht und 989 nach altem Recht. Seit dem 1. April 2018 gilt das neue Ladenöffnungsgesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen. Da die meisten Kommunen bereits zu Jahresbeginn ihre verkaufsoffenen Sonntage festlegen, entfiel der Großteil der Sonntagsöffnungen 2018 noch auf die alte Gesetzgebung.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes haben mehr als 300 verkaufsoffene Sonntage nach neuem Recht stattgefunden. Wir gehen davon aus, dass die Kommunen von den neuen Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes verantwortungsvoll Gebrauch machen und es zahlreiche verkaufsoffene Sonntage in den Städten und Stadtteilen geben wird. Denn das dient letztendlich allen – der Attraktivität unserer Innenstädte, dem Präsenzhandel, seinen Mitarbeitern und den Kunden.“
Im Jahr 2018 wurden 41 verkaufsoffene Sonntage gerichtlich untersagt – 2017 waren es noch 57. Außerdem haben die Gerichte in 18 Verfahren zugunsten von Kommunen entschieden. In diesen Fällen konnten die verkaufsoffenen Sonntage trotz vorangegangener Klagen stattfinden.
Minister Pinkwart: „Gerichtsentscheidungen zugunsten von Kommunen wie Gütersloh, Solingen und Essen zeigen, dass sich nach neuem Recht festgelegte Ladenöffnungen als rechtssicher erweisen. Ich wünschte mir, dass Kläger als notwendig erachtete Beschwerden so früh wie möglich geltend machen, damit unsere Innenstädte und der ohnehin erheblich unter Druck stehende Präsenzhandel und seine Beschäftigten nicht unverhältnismäßig in Mitleidenschaft gezogen werden.“
Im vergangenen Jahr hat das Wirtschaftsministerium eine Anwendungshilfe zum neuen Ladenöffnungsgesetz veröffentlicht und in den fünf Bezirksregierungen Informationsveranstaltungen durchgeführt. Auch in diesem Jahr wird das Ministerium solche Veranstaltungen anbieten und die Kommunen bei der Anwendung des LÖG NRW unterstützen.
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