Neue Rechtsvorschriften für die Lehrerausbildung

Ministerin Gebauer: Wir stärken die Lehrkräfteausbildung der Zukunft

16. April 2021
phb Lehrer, Grundschule

Für die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sind mehrere Aktualisierungen und Weiterentwicklungen vorgesehen, die nach der Befassung des zurückliegenden Kabinetts zeitnah in Kraft treten können.

Schule und Bildung

Für die Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen sind mehrere Aktualisierungen und Weiterentwicklungen vorgesehen, die nach der Befassung des zurückliegenden Kabinetts zeitnah in Kraft treten können. Das aus einem breit angelegten Diskussionsprozess entstandene Regelungspaket enthält neben einer Neuprofilierung des Lehramtsfachs „Sozialwissenschaften“ aufgrund der Einführung des Schulfachs Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik unter anderem auch eine stärkere Verankerung des Themenbereichs „Digitalisierung und Medienkompetenz“ in der Ausbildung und eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse.
 
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit den neuen Rechtsvorschriften halten wir die Lehrkräfteausbildung auf dem neuesten Stand. Die Einführung des Faches Wirtschaft an unseren Schulen stärkt die ökonomische Bildung als Bestandteil der Allgemeinbildung. Die hier vermittelten Kompetenzen, die neben Kenntnissen der Wirtschaftsordnung auch Aspekte der Verbraucherbildung umfassen, dienen der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg. Mit einer Reihe von weiteren Aktualisierungen, unter anderem im Bereich Digitalisierung, steht die Lehrkräfteausbildung rechtssicher auf einer modernen Grundlage auf der Höhe der Zeit. Dies trägt auch zu unseren fortdauernden Initiativen bei, den Lehrerberuf noch attraktiver zu machen.“
 
Auf der Grundlage des „Berichts der Landesregierung zum Entwicklungsstand und zur Qualität der Lehrerausbildung“ hatte das Ministerium für Schule und Bildung im Herbst 2020 Änderungen von Rechtsvorschriften entworfen und hierzu eine breite Verbändeanhörung durchgeführt. Nach Zustimmung durch das Kabinett erfolgt die Befassung in den zuständigen Landtagsausschüssen.
 
Im Einzelnen ist in der Änderungsverordnung vorgesehen:
 
Lehramtszugangsverordnung: „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“
 
Mit der Neuprofilierung des bisherigen Fachs Sozialwissenschaften zu „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ und „Wirtschaft-Politik“ wird im Bereich der Lehrerausbildung die Entwicklung bei den schulischen Unterrichtsfächern nachvollzogen.
 
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 ist gemäß des Koalitionsvertrags an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik eingeführt bzw. dessen Stellung im Fächerkanon gestärkt worden. Künftige Lehramtsstudierende, die später an den Schulen in NRW Wirtschaft oder Wirtschaft-Politik unterrichten möchten, sollen nun je nach Schulform das Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ (für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) oder „Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften“ (für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) belegen.
 
Das Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ wird genauso wie das Schulfach ein integratives Fach (bestehend aus den Teildisziplinen Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie) sein, das nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt ist. Neben der ökonomischen Grundbildung hat die politische Bildung weiterhin in den Schulen und im Unterricht einen festen und hervorgehobenen Platz.
 
Heutige Studentinnen und Studenten, die das Lehramtsfach „Sozialwissenschaften“ studieren, können ihr Studium wie vorgesehen beenden und mit der entsprechenden Lehrbefähigung – wie heute bereits ausgebildete Lehrkräfte - auch die neueingeführten bzw. neukonzeptionierten Schulfächer „Wirtschaft“ und „Wirtschaft-Politik“ unterrichten.

Weitere zentrale Neuerungen in dieser und drei weiteren Verordnungen:
 

  • Aspekte des lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden für die Hochschulen verbindlicher Bestandteil fachdidaktischer Studienleistungen. Fragen des Lehrens und Lernens in einer digitalisierten Welt, etwa der Medienpädagogik, werden verbindlicher Bestandteil der im Studium zu erwerbenden übergreifenden Kompetenzen.
     
  • Fragen der Medienkompetenz und des lernfördernden Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden auch im Vorbereitungsdienst noch deutlicher zum Bestandteil der gesamten Ausbildung. 
     
  • Studierende können das Fach „Informatik“ als eigenes Kernfach künftig mit anderen Fächern frei kombinieren. Im Lehramt an Berufskollegs werden neue berufliche Fachrichtungen eingeführt, z.B. die übergreifende berufliche Fachrichtung „Ingenieurtechnik“. 
     
  • Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist nun auch für schwerbehinderte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter möglich. 
     
  • Bei der Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst können die von ihnen erbrachten Studienleistungen und Berufserfahrungen besser angerechnet werden. 
     
  • Lehrkräfte, die ihre Lehramtsqualifikation in Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) erworben haben, können diese Qualifikation nach den bisher nur für EU-Bürger geltenden Regeln erleichtert anerkennen lassen. Sie erhalten im Bedarfsfall einen individuell zugeschnittenen Anpassungslehrgang, um später als Lehrkraft mit (vollem) Lehramt an Schulen eingesetzt werden zu können. Darin liegt zugleich ein Beitrag zu einer erfolgreichen Integrationspolitik. 

     

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