Neue Rahmeninklusionsvereinbarung in der Justiz Nordrhein-Westfalen

Zusätzlich stellt die Justiz in Nordrhein-Westfalen 18 weitere Menschen mit Behinderung ein

21. Dezember 2023
Benjamin Limbach

Minister Dr. Limbach und Vertreter der Hauptschwerbehindertenvertretungen, Hauptpersonalvertretungen, Hauptrichterräte, Präsidialräte und des Hauptstaatsanwaltsrats unterzeichnen die neue Rahmeninklusionsvereinbarung, die in allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Einrichtungen des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen gilt.

Justiz

Am Donnerstag, 21. Dezember 2023, unterzeichneten Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach und Vertreter der Hauptschwerbehindertenvertretungen, Hauptpersonalvertretungen, Hauptrichterräte, Präsidialräte und des Hauptstaatsanwaltsrats die neue Rahmeninklusionsvereinbarung, die in allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Einrichtungen des Justizvollzugs in Nordrhein-Westfalen gilt. Die Vereinbarung enthält zahlreiche Neuerungen zur Förderung von Inklusion in der Justiz. Neben Regelungen zu den Arbeitsbedingungen und insbesondere zur Barrierefreiheit der Dienstgebäude sowie der verwendeten IT-Verfahren wurde dem Ziel Rechnung getragen, mehr Menschen mit Schwerbehinderung für die Justiz zu gewinnen.

Minister der Justiz Dr. Limbach: „Für mich ist inklusive Kultur am Arbeitsplatz Ausdruck eines gemeinsamen und gerechten Miteinanders. Der Ausgleich durch individuelle Lösungen ist nicht nur eine Aufgabe der Justiz nach Außen, sondern gilt auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich freue mich zudem, dass im Jahr 2023 18 neu geschaffene Stellen mit Frauen und Männern mit Schwerbehinderung besetzt werden konnten.”

Seit 2022 waren neben den Neueinstellungen von Menschen mit Schwerbehinderung zusätzlich 18 Frauen und Männer, denen der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt durch ihre Beeinträchtigung erheblich erschwert ist, in ein Beschäftigungsverhältnis in der Justiz übernommen worden. Das war möglich, weil im Haushalt 2022 diese 18 Stellen geschaffen worden waren.

Den Weg auf diese Arbeitsplätze fanden vor allem Menschen, die zuvor in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) standen und auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz (Außenarbeitsplatz) in der Justiz eingesetzt waren. Der nunmehr gelungene Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis zur Justiz, aus dem nunmehr auch das Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist Ausdruck besonderer Wertschätzung. Einsatzmöglichkeiten liegen in der Justiz unter anderem in den Bereichen Bibliothek, Registratur, Materialausgabe, Aktentransport oder Hausmeisterei. Ein besonderer Dank gilt den fachkundigen Ansprechpersonen der Werkstätten für behinderte Menschen sowie denen der Inklusionsämter.

Weitere Informationen zu Arbeitsmöglichkeiten in der Justiz Nordrhein-Westfalen für Menschen mit Behinderung finden Sie auch unter: www.justiz-karriere.nrw

Kontakt

Pressekontakt

Justiz

Telefon: 0211 8792-255
E-Mail: pressestelle [at] jm.nrw.de

Bürgeranfragen

Justiz

Telefon: 0211 8792-0
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de