Neue Förderangebote für klimastabile Wiederbewaldung
Mit vereinfachten und neu zugeschnittenen Förderangeboten unterstützt das Land die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ab sofort noch gezielter in ihrem Bemühen um eine klimastabile Wiederbewaldung.
Mit vereinfachten und neu zugeschnittenen Förderangeboten unterstützt das Land die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ab sofort noch gezielter in ihrem Bemühen um eine klimastabile Wiederbewaldung. Im Zentrum steht eine mehrjährige Flächenförderung, die auch bereits die Pflege und den Schutz des künftigen Waldes beinhaltet. Dabei orientiert sich die Förderung am jeweils angestrebten Waldbestand. Bei heimischen Eichen-Buchen-Wäldern kann sie zum Beispiel bis zu 10.200 Euro pro Hektar betragen. Die bisherige Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro wurde für Maßnahmen der Wiederbewaldung bereits im Februar dieses Jahres aufgehoben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die künftigen Wälder standortgerecht sind. Den Kern der Wiederbewaldung bilden heimische Laubbaumarten, die je nach Standort mit weiteren Baumarten kombiniert werden können. Angestrebt werden dabei Mischwälder aus mindestens vier Baumarten. Dabei wird neben der Pflanzung auch die natürliche Waldverjüngung aus vorhandenen Samenbäumen anerkannt.
Grundlage für die Berechnung der Förderbeträge sind die im Waldbaukonzept definierten Waldentwicklungstypen. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind zwar grundsätzlich möglich, müssen aber begründet sein. Heimische Laubbaumarten müssen einen Anteil von mindestens 35 Prozent der Bestandsfläche erreichen. Das Internetportal Waldinfo.NRW enthält ein interaktives Instrument zur Auswahl von Mischbeständen, die zum jeweiligen Standort passen.
Klimawandel, Stürme, Trockenheit und in der Folge der Borkenkäfer haben den Wäldern in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren massiv zugesetzt. Für die Schadensbewältigung und die Wiederbewaldung der Schadflächen bietet das Land breite finanzielle und fachliche Unterstützung.
Allein bei Fichten führten Stürme, Trockenheit und der Borkenkäferbefall seit 2018 zu einem Schadholzanfall von über 43 Millionen Kubikmetern. Mit den neuen Förderangeboten unterstützt und erleichtert das Land die Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder. Über 45 Millionen Euro umfassen die forstlichen Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen alleine in diesem Jahr. Das weiterentwickelte Waldbaukonzept, das Wiederbewaldungskonzept und das Internetportal Waldinfo.NRW bieten zudem umfangreiche fachliche Hilfestellungen.
Die Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz NRW stehen für alle Fragen rund um die Förderangebote zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Die überarbeitete Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Waldbesitz/Dokumente/Foerdermassnahmen/12-Extremwetterrichtlinie/01_Richtlinien_Ex-RL_Novelle_07-06-2022_.pdf
https://www.wald-und-holz.nrw.de/
Kontakt
Pressekontakt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | Presse [at] mulnv.nrw.de |
---|
Bürgeranfragen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |
---|