Neue Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten
Landesdüngeverordnung schreibt zusätzliche Maßnahmen für einen erhöhten Grundwasserschutz vor – Veröffentlichung der neuen Gebietskulisse für den 30. Dezember 2020 geplant
Zusätzliche landesspezifische Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung schreibt die neue Landesdüngeverordnung vor.
Zusätzliche landesspezifische Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung schreibt die neue Landesdüngeverordnung vor. Sie wurde jetzt im Umlaufverfahren durch das Kabinett gebilligt und tritt fristgerecht zum 1. Januar 2021 in Kraft. Demnach werden in betroffenen Gebieten als zusätzliche Maßnahmen eine Analysepflicht für Wirtschaftsdünger und die regelmäßige Teilnahme an Schulungen vorgeschrieben.
Die Vorgaben der Bundesdüngeverordnung gelten weiter unverändert. Dazu zählen eine Reduzierung der Düngung auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs, die schlagspezifische Begrenzung der organischen Düngung auf 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr, eine ergänzende Einschränkung der Herbstdüngung oder die Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten.
„Die Anpassung der Landesdüngeverordnung schafft Klarheit über die verschärften Düngeregeln in nitratbelasteten Gebieten, verbessert den Gewässerschutz und bringt neue Techniken und Verfahren schneller in die Praxis“, so Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Nachdem damit die Anforderungen an die Düngung feststehen, soll nach Weihnachten auch die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete veröffentlicht werden, in denen die zusätzlichen Maßnahmen umzusetzen sind.
Als Zeitpunkt der Veröffentlichung der Karten mit aktuellem Stand der neuen Gebietskulisse ist der 30. Dezember 2020 vorgesehen. Damit werden, bis auf wenige dann noch erforderliche Anpassungen, die Gebiete nach den neuen Bundesvorgaben feldblockscharf ausgewiesen – rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bundesdüngeverordnung zum Jahreswechsel und im Vorgriff auf die neue Düngesaison 2021.
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