Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Wichtigster inhaltlicher Punkt ist die Aufnahme eines neuen Ziels zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten
Nach den grundlegenden Beschlüssen vom 28. April und 23. Juni dieses Jahres zur Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens hat die Landesregierung in der Kabinettsitzung am 22. September 2015 weitere Änderungen an dem Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen. Hierzu wird ab Mitte Oktober für die Dauer von drei Monaten ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Nach den grundlegenden Beschlüssen vom 28. April und 23. Juni dieses Jahres zur Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens hat die Landesregierung in der Kabinettsitzung am 22. September 2015 weitere Änderungen an dem Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen. Hierzu wird ab Mitte Oktober für die Dauer von drei Monaten ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Der Kabinettbeschluss vom 22. September 2015 betrifft zum einem redaktionelle Änderungen und Detailanpassungen auf Basis aktueller Daten und eingegangener Bedenken und Anregungen. So wurden z.B. die zusammenfassende Darstellung der Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren, ein überarbeitete Plankarte mit den zeichnerische Festlegungen und nachrichtliche Darstellungen sowie die Abbildung zum landesweiten Biotopverbund aktualisiert.
Wichtigster inhaltlicher Punkt ist die Aufnahme eines neuen Ziels zum Ausschluss von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten. Der Entwurf des Landesentwicklungsplans sieht vor, landesweit die Gewinnung von Erdgas auszuschließen, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist.
Sämtliche Dokumente zum Verfahren der Änderung des Landesentwicklungsplans finden Sie in den nächsten Tagen unter: www.land.nrw/landesregierung/landesplanung
Der offizielle Beginn des Beteiligungsverfahrens ab Mitte Oktober wird gesondert bekannt gemacht.
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