Ministerpräsident Hendrik Wüst zum Tod von Michael Bertrams
Ministerpräsident Wüst: Nordrhein-Westfalen verliert einen Menschen mit beeindruckender Geradlinigkeit und einen Verfechter des offenen Wortes

Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams ist am 16. Februar 2025 im Alter von 77 Jahren verstorben.
Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen und Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Michael Bertrams ist am 16. Februar 2025 im Alter von 77 Jahren verstorben.
Ministerpräsident Hendrik Wüst:
„Das Land Nordrhein-Westfalen trauert um Michael Bertrams. Mit ihm verlieren wir einen über die Grenzen des Landes hinaus anerkannten Juristen. Vor allem verlieren wir einen Menschen, der mit seiner beeindruckenden Geradlinigkeit und Konsequenz seine Standpunkte vertreten hat. Michael Bertrams war eine diskussionsfreudige und manchmal bewusst unbequeme Persönlichkeit, vor allem aber ein Verfechter des offenen Wortes. Er mischte sich ein.
37 Jahre seines Lebens machte er sich um die Justiz in unserem Land verdient. Mit nur 46 Jahren wurde er in das höchste Richteramt unseres Landes berufen. Nach 18 Jahren an der Spitze des Verfassungsgerichtshofes und der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ging er 2013 in den Ruhestand. Zur Ruhe setzte er sich aber nicht. So widmete er sein Engagement dem Dienst an der Kirche und kirchlichen Gemeinde, der Gesellschaft und war bis zuletzt mit einer eigenen Kolumne auch journalistisch tätig und blieb kritischer Beobachter.
Michael Bertrams hat die Landesgeschichte mitgeprägt. In vielen, auch zum Teil hochpolitischen, Verfahren scheute er auch nicht die Auseinandersetzung mit der Landespolitik. Er wirkte an gleich zwei Entscheidungen mit, mit denen Haushaltsgesetze des Landes für verfassungswidrig erklärt wurden. Einschneidend war auch die Entscheidung in seiner Amtszeit zu der Zusammenlegung von Innen- und Justizressort, mit der das Gericht weisende Leitplanken für eine Regierungsbildung gezogen hat. Wenn er es für nötig hielt, versteckte er sich auch nicht vor dem Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht und kritisierte dessen Entscheidungen scharf, nachdem seine Verbote von rechtsextremen Aufmärschen in Münster mehrfach aufgehoben worden waren.
Michael Bertrams hat bei aller Konzentration auf den juristischen Kern seiner Arbeit stets eine breite Perspektive auf das Funktionieren der Demokratie in Nordrhein-Westfalen gelenkt. Er hat es auf die treffende Formel gebracht, dass für das notwendige Spannungsverhältnis zwischen Münster und Düsseldorf stets eine respektvolle Distanz herrschen muss. Es ist diese Haltung, die sinnbildlich für die Stärke unserer Gewaltenteilung steht.
Trotz zahlreicher Verpflichtungen brachte sich Bertrams neben seinen Ämtern auch für Staatsleben und Wissenschaft ein. Er schrieb und hielt Vorträge. Dabei zeigte sich immer wieder, was ihn angetrieben hat: Die Wahrung von Menschenrechten, der Schutz der repräsentativen Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Gewaltenteilung. Vor allem der Schutz unserer Demokratie war ihm ein Anliegen. Diese Einstellung zu wahren und fortzuführen ist das Erbe, das Michael Bertrams hinterlässt. In diesen Momenten ist die Landesregierung bei seiner Familie. Wir werden ihm ein ehrwürdiges Andenken bewahren.“
Michael Bertrams wurde 1947 in Waldbröl geboren. Nach dem Abitur 1966 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn und München. Er legte 1970 und 1974 seine Staatsexamina in Köln und Düsseldorf ab und promovierte 1989 an der Universität Münster zum Dr. iur. Beruflich begann er als parlamentarischer Assistent im Deutschen Bundestag, bevor er 1975 Richter am Verwaltungsgericht Köln wurde. 1982 wurde er Richter am Oberverwaltungsgericht Münster und 1989 Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin. 1994 kehrte er nach Nordrhein-Westfalen zurück und wurde Präsident des Verfassungsgerichtshofs sowie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Neben seinem beruflichen Leben war er kirchlich und ehrenamtlich engagiert, so als Mitglied der evangelischen Landeskirchenleitung Westfalen. Er war verheiratet und hinterlässt drei Kinder.