Ministerium der Justiz tritt Vorwürfen entgegen
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Das Ministerium tritt dem Vorwurf eines manipulativen Eingriffs in das Besetzungsverfahren für die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entgegen.
Das Ministerium der Justiz hat am Freitag, 29. September 2023, Beschwerde gegen den am Donnerstag, 28. September 2023, ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster (Az.: 5 L 583/23 – nicht rechtskräftig) eingelegt. Damit tritt das Ministerium dem Vorwurf eines manipulativen Eingriffs in das Besetzungsverfahren für die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen entgegen.
Die ausführliche Begründung der Beschwerde wird innerhalb der dafür bestehenden gesetzlichen Fristen erfolgen.