Ministerin Steffens: Land unterstützt Aufbau gezielter Hilfe für Menschen ohne ausreichende Krankenversicherung

Gezielte Hilfsangebote für Menschen, die ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland nach NRW kommen

23. Juni 2015

Das Land unterstützt den Aufbau gezielter Hilfsangebote für Menschen, die ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen kommen.

Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Das Land unterstützt den Aufbau gezielter Hilfsangebote für Menschen, die ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen kommen.
 
„Ziel ist es, möglichst vielen unversorgten Menschen den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung über eine Krankenversicherung oder die Klärung anderer sozialer Absicherungssysteme zu ermöglichen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. „Wir wollen den betroffenen Menschen helfen, indem wir in Kommunen den Aufbau wirksamer Hilfsprojekte finanziell unterstützen. Bereits bestehende Hilfeeinrichtungen können dadurch entlastet werden “, so Steffens weiter.
 
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union (EU) fördern gemeinsam die Einrichtung sogenannter Clearingstellen mit bis zu 90 Prozent der Kosten. Wenn Menschen aus EU-Ländern aber auch aus Drittstaaten zuwandern, können sich aufgrund ungeklärter Fragen des Status oder der sozialen Absicherung Probleme bei der medizinischen Versorgung durch unser System ergeben. Nicht alle zuwandernden Menschen sind mit den Bedingungen des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung und hier insbesondere den rechtlichen Voraussetzungen für eine Absicherung im Krankheitsfall vertraut. Die auftretenden Fragestellungen im Zusammenhang mit den sozialen Sicherungssystemen sind aber nicht nur für die zuwandernden Menschen neu und sehr komplex, sondern können auch die Fach- und Beratungskräfte in den Hilfestrukturen vor Ort manchmal vor Probleme stellen.
 
Ab sofort können Interessenbekundungen für die Errichtung sogenannter Clearingstellen als rein kommunales oder als Kooperationsprojekt eingereicht werden. Der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen (Fristende: 15. September 2015) ist im Internet zu finden unter:

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/service/Projektaufrufe/Projektaufruf_Clearingstelle-ESF.pdf

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