Ministerin Scharrenbach zum zweiten Jahrestag der Hochwasserkatastrophe: Landesregierung unterstützt weiter beim Wiederaufbau

11. Juli 2023
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Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 jährt sich zum zweiten Mal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Menschen und Regionen weiter bei ihrem Weg zum Wiederaufbau.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14./15. Juli 2021 jährt sich zum zweiten Mal. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Menschen und Regionen weiter bei ihrem Weg zum Wiederaufbau.

Die Zahlen zeigen: Große Schritte Richtung Wiederaufbau

„In Zeiten großer Not stand Nordrhein-Westfalen zusammen: Zigtausend ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus allen Landesteilen – auch über die Landesgrenzen hinweg – kamen, um den Menschen zu helfen, die im Juli 2021 von der größten Naturkatastrophe in unserem Bundesland betroffen waren. Nach zwei Jahren haben wir es dank des großen Zusammenhalts und des gemeinsamen Anpackens geschafft, die betroffenen Regionen zu einem großen Teil wiederaufzubauen. Rund 3,1 Milliarden Euro sind insgesamt bereits bewilligt worden für die kommunale Infrastruktur, Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Privathaushalte. Rund 25.000 Anträge von privat geschädigten Menschen haben wir bisher vorliegen, von denen mehr als 92 Prozent bereits abschließend bearbeitet wurden. Bewilligt wurden bisher rund 715,6 Millionen Euro, von denen rund 552 Millionen Euro an die Geschädigten ausgezahlt wurden. Für die Wiederherstellung der Infrastruktur in den Kommunen sind rund 2,4 Milliarden Euro bewilligt. Die Gelder dienen dem Wiederaufbau von Kindertagesstätten, Feuerwehrhäusern, Schulen, Straßen oder Brücken. Wir haben in den letzten zwei Jahren damit nicht nur repariert: Wir haben Privathaushalten, Städten und Gemeinden geholfen, fit für die Zukunft zu werden. Dabei haben wir auch einen besseren Hochwasserschutz in den Blick genommen. Es ist in Teilen noch ein weiter Weg, aber wir gehen ihn gemeinsam, und dann ist es nur ein halber Weg“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Antragsfrist für betroffene Bürgerinnen und Bürger verlängert

Da etliche Menschen noch keinen Antrag auf Wiederaufbauhilfe gestellt haben, wird die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Antragsfrist verlängern.

Die Antragsfrist für Wiederaufbauförderung ist auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 verlängert worden. Dafür hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich im Bundesrat stark gemacht.

Betrugsfälle finden und dagegen vorgehen

Im Rahmen der Antragsbearbeitung wurden bislang 367 Betrugsverdachtsfälle mit einem Volumen von 11,4 Millionen Euro identifiziert. Hiervon wurden nach Erhärten eines Betrugsverdachts bisher 256 Fälle an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Das weitere Verfahren obliegt den zuständigen Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden. Bei den übrigen 111 Betrugsverdachtsfällen wird der Sachverhalt einzelfallbezogen weiter aufgeklärt. Es erfolgt bis zur Klärung des Sachverhaltes zunächst keine Auszahlung aus dem Wiederaufbauhilfefonds.

Aufsuchen von Betroffenen durch neue Kooperation mit Kommunen

Damit auch möglichst alle Betroffenen von der Aufbauhilfe und der Beratung profitieren können, geht das Ministerium künftig eine Kooperation mit ausgewählten Kommunen für weitere Hilfsangebote ein, bei denen Betroffene persönlich vor Ort aufgesucht werden.

Zu den jeweiligen Vertragspartnern werden die schwerstbetroffenen Kreise Rhein-Sieg, Euskirchen, Rhein-Erft, die Städteregion Aachen sowie die Stadt Hagen gehören. Im Laufe der vergangenen zwei Jahre hatte das Ministerium bereits weitere unterstützende Initiativen wie „Handwerk im Wiederaufbau“, „Senior-Expertise hilft: planen und bauen“, das Hilfszentrum „Schleidener Tal“ mit interkommunalem Traumazentrum oder das Forschungsprojekt zu 3D-Lageinformationen von durch Starkregen und Hochwasser betroffenen Kommunen auf den Weg gebracht.

Eine Auswahl von Meilensteinen des Wiederaufbaus

  • Turn- und Sportverein Schönau 1934 e.V. in Bad Münstereifel, 732.726,07 Euro
    • Wiederherstellung des Vereinsheims sowie des Spielfelds (im Wiederaufbau)

 

  • Stadt Werdohl, 2.972.202,06 Euro
    • Wiederherstellung der Wald- und Forstwege (im Wiederaufbau)

 

  • Stadt Mechernich, 4.900.000 Euro
    • Ersatzneubau des Feuerwehrhauses in Kommern (im Wiederaufbau)

 

  • Stadt Rheinbach, 9.572.076 Euro
    • Neubau der katholischen Grundschule in Flerzheim (im Wiederaufbau)

 

  • Stadt Stolberg, 61.000.000 Euro
    • Neubau des Rathauses (im Wiederaufbau)

 

  • Stadt Hemer, 215.486 Euro
    • Sanierung des Jugend- und Kulturzentrums am Park (im Wiederaufbau)

 

  • Stiftung Marien-Hospital-Erftstadt, 65.933.536,56 Euro; bisher ausgezahlt: 33.479.911,25 Euro
    • Am 1. Oktober 2023 sollen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus aufgenommen werden, und das Personal wird ab diesem Zeitpunkt wieder zu 100 Prozent eingesetzt.

 

  • Wasserwerke Westfalen GmbH aus Dortmund, 1.671.678,62 Euro
    • Sanierung verschiedener Wasserwerke und Wehranlagen (im Wiederaufbau)

 

  • FESH-Sozialwerk e.V. aus Hagen, 937.924,68 Euro
    • Sanierung der Fesh Grundschule (im Wiederaufbau)

 

Weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe der privaten sowie der kommunalen Infrastruktur sowie den Hilfsprojekten der Landesregierung finden Sie unter: www.mhkbd.nrw

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